Ich habe in der Schweiz an der Haustür oder am Telefon einen Energievertrag abgeschlossen. Kann ich widerrufen?
Verträge, die an der Haustür, am Telefon oder online geschlossen wurden, haben meist eine Widerrufsfrist, in der du ohne Angabe von Gründen zurücktreten kannst.
📜 Die Regeln in der Schweiz
Widerrufsfrist
Bei Haustürgeschäften (auch auf der Strasse oder an Werbeveranstaltungen) und Telefonverträgen kannst du innert 14 Tagen widerrufen, wenn der Wert über 100 Franken liegt. Für Online-Käufe gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht.
🪜 Schritt für Schritt
- Datum findenDie Frist beginnt meist mit dem Vertragsschluss. Sieh in die Bestätigung, die du bekommen hast.
- Schriftlich widerrufenSchick innerhalb der Frist einen eindeutigen Widerruf per E-Mail oder Brief und heb den Nachweis auf.
- Alten Vertrag prüfenHatte der Wechsel schon begonnen, sag deinem alten Anbieter, dass du bleibst, und prüf, dass keine Wechselgebühr berechnet wurde.
- Aufdringlichen Verkauf meldenIrreführende oder aggressive Verkaufsmethoden kannst du der Verbraucherorganisation oder der Regulierungsbehörde unten melden.
📇 An wen du dich wendest
❓ Fragen
Brauche ich einen Grund?
Nein. Innerhalb der Widerrufsfrist kannst du ohne Grund widerrufen.
Was, wenn ich schon Energie verbraucht habe?
Energie, die auf deinen Wunsch während der Frist geliefert wurde, musst du eventuell bezahlen, aber keine Strafe.
Sie sagten, sie kämen von meinem jetzigen Anbieter. Ist das erlaubt?
Nein. Sich als dein Anbieter auszugeben, ist irreführend. Melde es.
📎 Quellen
🧭 Stimmt das noch?
Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.
⚠️ Leser melden, dass sich hier etwas geändert haben könnte — wir prüfen das.
✅ Danke — so bleibt die Seite für alle aktuell.