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Telefon & Internet · Liechtenstein
Geprüft 2026-10-14

📡 Darf ich in Liechtenstein statt des Routers vom Anbieter meinen eigenen Router oder mein eigenes Modem nutzen?

Die kurze Antwort

Du hast das Recht, mit deinem Internetanschluss Endgeräte deiner Wahl zu nutzen, und Vertragsbedingungen dürfen das nicht einschränken. Ob das auch deinen eigenen Router umfasst, hängt vom Netzabschlusspunkt ab, den das AK festlegen kann (Verordnung (EU) 2015/2120 Art. 3; VKND Art. 35).

Viele nutzen lieber einen eigenen Router. Ob dein Anbieter das erlauben muss und welche Zugangsdaten er dir für die Einrichtung geben muss, hängt von den Regeln in Liechtenstein ab.

Offizielle Quelle: publications.europa.eu · Geprüft 2026-10-14

📜 Die Regeln in Liechtenstein

Die Details

  • Die AGB müssen allfällige Bedingungen und Entgelte für die Geräte des Anbieters nennen, unbeschadet deines Rechts, eigene Endgeräte zu wählen (VKND Art. 14). (gesetze.li)
  • Behältst du bei vorzeitiger Kündigung ein subventioniertes Gerät, muss der Anbieter Sperren für andere Netze spätestens bei Zahlung der Entschädigung kostenlos aufheben (VKND Art. 17). (gesetze.li)

Amt für Kommunikation (AK)

Die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation in Liechtenstein. Sie beaufsichtigt die Anbieter und ist die offizielle Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Telefon- oder Internetanbietern.

Offizielle Quelle: gesetze.li · Geprüft 2026-10-14

🪜 Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob er zu deinem Anschluss passtAchte darauf, dass der Router deine Anschlussart unterstützt: Glasfaser, Kabel, DSL oder Mobilfunk.
  2. Nach den Zugangsdaten fragenDu brauchst die Zugangsdaten und Einstellungen für den Internetanschluss und, falls du darüber telefonierst, für die Internettelefonie.
  3. Das Gerät des Anbieters behalten oder zurückgebenFrag, ob du einen gemieteten Router zurückgeben musst und ob du weiter dafür zahlst.
  4. Wenn der Anbieter ablehntLass dir die Ablehnung schriftlich geben und wende dich an die Regulierungsbehörde oder die Schlichtungsstelle.

📇 An wen du dich wenden kannst

Amt für Kommunikation (AK)Die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation in Liechtenstein. Sie beaufsichtigt die Anbieter und ist die offizielle Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Telefon- oder Internetanbietern.📞 +423 236 64 88🔗 www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-kommunikation
Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich Konsumentenschutz (Anlaufstelle für Konsumentenfragen)Unabhängige Beratung für VerbraucherFür Beratung, Musterbriefe und eine zweite Meinung🔗 www.llv.li/en/national-administration/office-of-economic-affairs/consumer-protection/point-of-contact-for-consumer-protection-matters

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❓ Häufige Fragen

Hilft mir der Anbieter noch, wenn etwas nicht funktioniert?

Anbieter kümmern sich meist um den Anschluss selbst, nicht um Geräte, die du gekauft hast. Heb ihr Gerät und die Einstellungen auf, damit du damit testen kannst.

Zahle ich weiter für den Router des Anbieters?

Prüf deinen Vertrag. Ist der Router gemietet, frag, ob die Miete wegfällt, wenn du deinen eigenen nutzt.

Wird mein Internet mit einem eigenen Router schneller?

Dein WLAN kann besser werden, aber die Geschwindigkeit der Leitung selbst bleibt gleich.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-10-14

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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