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Arbeit · Österreich
Aktualisiert September 2026

⚖️ Mir wurde gekündigt und ich halte es für ungerechtfertigt — an wen wende ich mich, und wie schnell?

Direkte Antwort

Kündigungsklagen haben die kürzesten Fristen im Arbeitsrecht — in manchen Ländern nur zwei oder drei Wochen, um schriftlich oder beim Arbeitsgericht zu widersprechen. Also: heute nichts unterschreiben, keine „Abfindung“ auf der Stelle annehmen und noch diese Woche Rat holen. ÖGB — Gewerkschaft (oegb.at) vertritt Mitglieder und berät oft auch Nichtmitglieder beim ersten Termin; tritt jetzt ein, wenn du keins bist. Arbeiterkammer (AK) (0800 22 12 00) prüft, ob die Kündigung Schutzregeln verletzt (Krankheit, Schwangerschaft, Betriebsrat, Frist). Arbeits- und Sozialgericht (justiz.gv.at) ist, wo die Klage hingeht — in den meisten Ländern günstig und ohne Anwalt.

Zuerst anrufenÖGB — Gewerkschaft
Melden beiArbeiterkammer (AK)
Wenn das nicht hilftArbeits- und Sozialgericht

🗣️ Was du sagst

„Ich habe am [Datum] die Kündigung zum [Datum] erhalten, wegen [genannter Grund / ohne Grund]. Ich widerspreche der Kündigung als ungerechtfertigt [und als Verstoß gegen meinen Schutz als …]. Ich bitte Sie, sie zurückzunehmen oder die Gründe schriftlich darzulegen. Ich behalte mir alle Rechte vor und unterschreibe keine Vereinbarung ohne Beratung.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Datum und Frist notierenDer Tag des Zugangs startet die Uhr. Vor Fristablauf schriftlich widersprechen, auch wenn du noch nicht fertig gedacht hast.
  2. Nichts unterschreibenKeinen Aufhebungsvertrag, keinen Verzicht, keine „Bestätigung“ — eine Unterschrift kann Arbeitslosengeld und Klage kosten.
  3. Gründe schriftlich verlangenDarauf hast du Anspruch. Vage Gründe sind meist die Schwäche des Arbeitgebers.
  4. Jetzt beraten lassen: ÖGB — GewerkschaftGewerkschaftsjuristen sehen das täglich und kennen die Praxis des örtlichen Gerichts. Beratungshilfe, wenn du kein Mitglied bist und nicht zahlen kannst.
  5. Klage bei Arbeits- und SozialgerichtAuf Weiterbeschäftigung oder Abfindung, innerhalb der Frist; die meisten Fälle enden im ersten Termin mit einem Vergleich.

📇 Alle Kontaktdaten

ÖGB — GewerkschaftBeratung, Rechtsschutz für MitgliederBei Kollektivvertragsfragen🔗 www.oegb.at
Arbeiterkammer (AK)Kostenlose Rechtsberatung und Vertretung für alle ArbeitnehmerSofort — die AK klagt für dich ein📞 0800 22 12 00🔗 www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht
Arbeits- und SozialgerichtKündigungsanfechtung (2 Wochen!), LohnklagenBinnen 2 Wochen nach der Kündigung🔗 www.justiz.gv.at
Bezirksgericht — Amtstag / VerfahrenshilfeKostenlose Rechtsauskunft am Amtstag, VerfahrenshilfeWenn du dir keinen Anwalt leisten kannst🔗 www.justiz.gv.at/service/verfahrenshilfe

❓ Häufige Fragen

Ist eine Kündigung ohne Grund erlaubt?

In den meisten EU-Ländern nach der Probezeit nicht: Es braucht einen betrieblichen, verhaltens- oder personenbedingten Grund und ein faires Verfahren. In wenigen Ländern gibt es Kündigung ohne Grund, aber Diskriminierung und Vergeltung bleiben verboten.

Bekomme ich Arbeitslosengeld?

Ja, außer du hast selbst gekündigt oder ohne wichtigen Grund einem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Deshalb unterschreibst du nichts. Melde dich am ersten Tag trotzdem arbeitslos.

Sie bieten Geld, wenn ich heute unterschreibe

Nimm es mit nach Hause. Was es wert ist, unterschrieben zu werden, ist es morgen nach Beratung noch. Angebote schrumpfen selten; Ansprüche wachsen oft.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

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🧭 Stimmt das noch?

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