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Arbeit · Österreich
Aktualisiert September 2026

🧾 Mein Kunde zahlt meine Rechnung nicht — was kann ich als Freiberufler tun?

Direkte Antwort

Freiberufler sind nicht wie Angestellte geschützt, haben aber schnelle Werkzeuge: gesetzliche Verzugszinsen und eine Pauschale ab dem Tag nach Fälligkeit (EU-Zahlungsverzugsregeln) sowie einen gerichtlichen Mahnbescheid, der in den meisten Ländern Wochen dauert und keinen Anwalt braucht. Eine förmliche Mahnung mit 7-Tage-Frist und Zinsen schicken, dann den Mahnbescheid bei Bezirksgericht (justiz.gv.at) beantragen. Nachbarschaftsmediation / Schlichtungsstelle der Gemeinde (oebm.at) ist der günstigere Weg, wenn der Kunde die Leistung bestreitet; Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (01 588 77 81) berät zu Verträgen und grenzüberschreitenden Forderungen.

Zuerst anrufenBezirksgericht
Melden beiNachbarschaftsmediation / Schlichtungsstelle der Gemeinde
Wenn das nicht hilftEuropäisches Verbraucherzentrum Österreich

🗣️ Was du sagst

„Rechnung [Nummer] vom [Datum] über [Leistung], [Betrag], war am [Datum] fällig und ist unbezahlt. Ich bitte um Zahlung innerhalb von 7 Tagen auf [Konto]. Ab [Fälligkeit] fallen gesetzliche Verzugszinsen und die Pauschale von 40 € an. Bleibt die Zahlung aus, beantrage ich ohne weitere Ankündigung einen gerichtlichen Mahnbescheid.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Eine förmliche MahnungDatiert, Betrag, Fälligkeit, 7 Tage, Zinsen und Pauschale. Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
  2. Unterlagen prüfenAngebot, Auftrag, Abnahme, Rechnung. Ein bestrittener Auftrag braucht Leistungsnachweise; ein unbestrittener nur die Rechnung.
  3. Mahnbescheid bei BezirksgerichtIn den meisten Ländern online, kleine Gebühr, ohne Anwalt. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, wird er vollstreckbar.
  4. Kunde bestreitet die Leistung? Nachbarschaftsmediation / Schlichtungsstelle der GemeindeMediation oder das Verfahren für geringe Streitwerte. Die Wertgrenze entscheidet, nicht der Inhalt.
  5. Kunde im AuslandEuropäischer Zahlungsbefehl und Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen funktionieren EU-weit mit Standardformularen; Europäisches Verbraucherzentrum Österreich erklärt, welches.

📇 Alle Kontaktdaten

BezirksgerichtMahnklage ohne Anwalt bis 5.000 €Wenn Schlichtung scheitert🔗 www.justiz.gv.at
Nachbarschaftsmediation / Schlichtungsstelle der GemeindeSchlichtung bei Nachbar- und WohnstreitBei Streit mit Nachbarn🔗 www.oebm.at
Europäisches Verbraucherzentrum ÖsterreichKostenlose Hilfe bei Händlern in anderen EU-LändernHändler im EU-Ausland📞 01 588 77 81🔗 europakonsument.at
VolksanwaltschaftBeschwerden über Behörden, kostenlosWenn die Behörde nicht antwortet oder unfair handelt📞 0800 223 223🔗 volksanwaltschaft.gv.at

❓ Häufige Fragen

Welche Zinsen darf ich verlangen?

Den gesetzlichen Satz für Geschäfte (EZB-Satz plus etwa 8 Punkte) plus eine Pauschale von mindestens 40 € pro Rechnung, ohne Vereinbarung, ab dem Tag nach Fälligkeit.

Der Kunde ist Verbraucher, kein Unternehmen

Dann gelten die Geschäftsregeln nicht; der Verbraucherzins ist niedriger und die Pauschale braucht eine Vertragsklausel. Der Mahnbescheid funktioniert trotzdem.

Der Kunde geht in Insolvenz

Forderung sofort beim Insolvenzverwalter anmelden und die Arbeit einstellen. Ungesicherte Gläubiger bekommen wenig; Schnelligkeit mehr.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

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