Ich werde am Arbeitsplatz diskriminiert — an wen wende ich mich?
Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder Schwangerschaft ist in jeder Phase verboten — Einstellung, Lohn, Beförderung, Kündigung — und die Beweislast kehrt sich um: Legst du Tatsachen vor, die darauf hindeuten, muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Eidg. Büro für die Gleichstellung (EBG) / Fachstelle für Rassismusbekämpfung (ebg.admin.ch) ist die Gleichbehandlungsstelle für die Schweiz: kostenlos, vertraulich, sie untersucht und vermittelt. Unia — Gewerkschaft (unia.ch) vertritt dich; Kantonales Arbeitsinspektorat / Arbeitsamt (seco.admin.ch) nimmt Beschwerden an und kann prüfen. Fristen für Ansprüche sind kurz (oft 2–6 Monate), also jetzt anfangen.
🗣️ Was du sagst
„Seit [Datum] werde ich bei [Lohn / Schichten / Beförderung / …] schlechter behandelt als Kollegen, und ich glaube, der Grund ist mein/e [Merkmal]. Beispiele: [Daten, Fakten, Zeugen]. Ich bitte darum, das zu untersuchen und abzustellen. Ich wende mich außerdem an Eidg. Büro für die Gleichstellung (EBG) / Fachstelle für Rassismusbekämpfung.“
🪜 Schritt für Schritt
- AufschreibenDaten, was gesagt oder getan wurde, wer dabei war, wie andere behandelt wurden. Vergleiche sind der Beweis.
- Interne BeschwerdePersonalabteilung oder Betriebsrat, schriftlich. Viele Länder verlangen diesen Schritt; er fixiert auch das Datum.
- Gleichbehandlungsstelle: Eidg. Büro für die Gleichstellung (EBG) / Fachstelle für RassismusbekämpfungKostenlose Beratung, Untersuchung, Vermittlung, manchmal Vertretung. Sie wissen, welcher Anspruch passt.
- Gewerkschaft: Unia — GewerkschaftVertretung in Verhandlungen und vor dem Arbeitsgericht.
- FristAnsprüche auf Entschädigung oder gegen eine Entscheidung haben Fristen von wenigen Monaten. Am ersten Tag bei Eidg. Büro für die Gleichstellung (EBG) / Fachstelle für Rassismusbekämpfung nach der genauen Frist fragen.
📇 Alle Kontaktdaten
❓ Häufige Fragen
Dürfen sie mich für die Beschwerde bestrafen?
Vergeltung ist selbst verboten und gesondert entschädigungspflichtig. Papierspur behalten — sie macht Vergeltung beweisbar.
Ich bin schwanger und sie kürzen meine Stunden
Schwangerschaftsdiskriminierung ist Geschlechtsdiskriminierung, und Schwangere haben besonderen Kündigungsschutz. Noch diese Woche Eidg. Büro für die Gleichstellung (EBG) / Fachstelle für Rassismusbekämpfung kontaktieren.
Sie sagen, ich wurde wegen „fehlender Passung“ nicht eingestellt
Schriftlich nach dem Grund und der Qualifikation der eingestellten Person fragen; eine Antwortverweigerung spricht gegen sie.
📎 Quellen
- Eidg. Büro für die Gleichstellung (EBG) / Fachstelle für Rassismusbekämpfung →
- Unia — Gewerkschaft →
- Kantonales Arbeitsinspektorat / Arbeitsamt →
- Arbeitsgericht / Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht →
🔎 Häufige Suchanfragen
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