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Arbeit · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🛑 Ich werde am Arbeitsplatz gemobbt oder belästigt — wem melde ich das?

Direkte Antwort

Arbeitgeber haben die gesetzliche Pflicht, dich zu schützen vor Belästigung und Mobbing durch Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden, und müssen ein Verfahren dafür haben. Führe ab heute ein Tagebuch: Datum, was passiert ist, wer es gesehen hat. Schriftlich beim Arbeitgeber melden (Personalabteilung, Vertrauensperson, Betriebsrat). Passiert nichts oder wird es schlimmer, prüft Kantonales Arbeitsinspektorat / Arbeitsamt (seco.admin.ch) psychische Belastungen am Arbeitsplatz in der Schweiz; Unia — Gewerkschaft (unia.ch) vertritt dich; geht es um Geschlecht, Herkunft oder ein anderes geschütztes Merkmal, ist Eidg. Büro für die Gleichstellung (EBG) / Fachstelle für Rassismusbekämpfung (ebg.admin.ch) die Gleichbehandlungsstelle.

Zuerst anrufenKantonales Arbeitsinspektorat / Arbeitsamt
Melden beiUnia — Gewerkschaft
Wenn das nicht hilftEidg. Büro für die Gleichstellung (EBG) / Fachstelle für Rassismusbekämpfung

🗣️ Was du sagst

„Seit [Datum] bin ich [Verhalten] durch [Name/Funktion] ausgesetzt, zum Beispiel am [Daten]. Das beeinträchtigt meine Gesundheit und meine Arbeit. Ich bitte Sie, das zu untersuchen, Maßnahmen zu ergreifen, damit es aufhört, und mir schriftlich zu bestätigen, was Sie tun. Ich führe ein Protokoll der Vorfälle.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Tagebuch ab heuteFakten, Daten, Zeugen, E-Mails. Zu Hause aufbewahren.
  2. Zum ArztWenn es Schlaf oder Gesundheit beeinträchtigt. Ein ärztlicher Befund ist Beweis und schützt dich, wenn du eine Auszeit brauchst.
  3. Schriftlich beim Arbeitgeber meldenAn Personalabteilung oder Vertrauensperson; Kopie behalten. Der Arbeitgeber muss ermitteln.
  4. Nichts passiert: Kantonales Arbeitsinspektorat / ArbeitsamtArbeitsinspektionen behandeln psychische Belastungen; eine Beschwerde löst eine Prüfung aus.
  5. Geschütztes Merkmal: Eidg. Büro für die Gleichstellung (EBG) / Fachstelle für RassismusbekämpfungSexuelle Belästigung und Belästigung wegen Herkunft, Religion, Behinderung usw. ist Diskriminierung — die Gleichbehandlungsstelle hilft beim Anspruch.

📇 Alle Kontaktdaten

Kantonales Arbeitsinspektorat / ArbeitsamtAufsicht über Arbeitsbedingungen, BeratungBei Verstößen gegen Arbeitsgesetz und GAV🔗 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsinspektorate.html
Unia — GewerkschaftBeratung, Rechtsschutz, LohnklagenFür Mitglieder, Beitritt sofort möglich🔗 www.unia.ch
Eidg. Büro für die Gleichstellung (EBG) / Fachstelle für RassismusbekämpfungBeratung bei Diskriminierung, GleichstellungsgesetzBei Benachteiligung wegen Geschlecht, Herkunft, Behinderung🔗 www.ebg.admin.ch
Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen)Gesetzliche Opferhilfe: Beratung, Soforthilfe, EntschädigungNach jeder Straftat🔗 www.opferhilfe-schweiz.ch

❓ Häufige Fragen

Darf ich die Zusammenarbeit mit dem Täter verweigern?

Du kannst Maßnahmen verlangen — anderes Team, kein Kontakt — und der Arbeitgeber muss sie prüfen. Ohne Vereinbarung fernzubleiben ist riskant; erst beraten lassen.

Ich will kündigen

Eine Kündigung wegen nicht abgestellter Belästigung kann in vielen Ländern als Kündigung mit Entschädigung gelten — aber nur, wenn du dich vorher beschwert hast und es dokumentiert ist. Vor der Kündigung mit Unia — Gewerkschaft sprechen.

Darf ich Gespräche aufnehmen?

Regeln unterscheiden sich; in vielen Ländern ist die Aufnahme eines Gesprächs, an dem du teilnimmst, als Beweis erlaubt, heimliches Aufnehmen anderer nicht. Unia — Gewerkschaft fragen.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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