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Reisen · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🧳 Mein Gepäck ist verloren, verspätet oder beschädigt — wer zahlt?

Direkte Antwort

Die Airline, nach dem Montrealer Übereinkommen bis etwa 1.600 € pro Fluggast — aber nur, wenn du vor dem Verlassen des Flughafens meldest (PIR-Formular am Gepäckschalter) und schriftlich innerhalb von 7 Tagen bei Beschädigung, 21 Tagen bei Verspätung geltend machst. Belege für nötige Einkäufe während des Wartens aufheben. Lehnt die Airline ab oder ignoriert dich, beaufsichtigt BAZL — Bundesamt für Zivilluftfahrt (bazl.admin.ch) Airlines in der Schweiz; SECO — Unlauterer Wettbewerb (seco.admin.ch) hilft gegen eine Airline mit Sitz anderswo in der EU; die Reiseversicherung und bei Ablehnung Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA (044 211 30 90) decken den Rest.

Zuerst anrufenBAZL — Bundesamt für Zivilluftfahrt
Melden beiSECO — Unlauterer Wettbewerb
Wenn das nicht hilftOmbudsman der Privatversicherung und der SUVA

🗣️ Was du sagst

„Flug [Nummer] am [Datum], PIR [Nummer]. Mein Koffer [Anhängernummer] ist [verschwunden / verspätet seit / beschädigt: was]. Nach dem Montrealer Übereinkommen fordere ich [den Wert von Inhalt und Koffer / die Kosten für das Nötigste / die Reparatur], [Betrag], Belege anbei, innerhalb der 7-/21-Tage-Frist.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Vor dem Verlassen des FlughafensGepäckschalter, PIR-Meldung, Referenz und Anhängerabschnitt behalten.
  2. Nötiges kaufen, Belege behaltenAngemessen: Hygieneartikel, Unterwäsche, Kleidung zum Wechseln. Die Airline erstattet.
  3. Schriftlich innerhalb von 7 / 21 TagenBeschädigung 7 Tage, Verspätung 21 Tage ab Zustellung. Verloren = nach 21 Tagen nicht zurück: Inhalt mit Liste und Belegen fordern.
  4. Ablehnung: BAZL — Bundesamt für Zivilluftfahrt, SECO — Unlauterer WettbewerbLuftfahrtbehörde oder ECC bei ausländischer Airline; die Schlichtungsstelle, wenn die Airline Mitglied ist.
  5. VersicherungReise- oder Hausratversicherung stockt über der Airline-Grenze auf; Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA entscheidet bei Ablehnung.

📇 Alle Kontaktdaten

BAZL — Bundesamt für ZivilluftfahrtNationale Durchsetzungsstelle für FluggastrechteWenn die Airline ablehnt oder 6–8 Wochen schweigt🔗 www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/passagierrechte.html
SECO — Unlauterer WettbewerbMeldung unlauterer GeschäftspraktikenBei irreführender Werbung, Abo-Fallen, Fake-Shops🔗 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden.html
Ombudsman der Privatversicherung und der SUVAKostenlose Vermittlung bei Streit mit VersicherernNach Ablehnung durch den Versicherer📞 044 211 30 90🔗 www.ombudsman-assurance.ch
Friedensrichter / SchlichtungsbehördeObligatorische Schlichtung vor Gericht, günstigBei Streitwert bis 30.000 CHF vereinfachtes Verfahren🔗 www.ch.ch/de/gerichte

❓ Häufige Fragen

Wie hoch ist das Maximum?

Etwa 1.288 SZR — rund 1.600 € — pro Fluggast für das gesamte Gepäck, außer du hast beim Einchecken einen höheren Wert angemeldet. Darüber: Versicherung.

Sie haben mir einen Gutschein gegeben

Bei einem Montreal-Anspruch kannst du auf Geld bestehen; Gutscheine sind optional.

Beschädigte Rollen und Griffe

Airlines schließen sie gern aus; das Übereinkommen nicht. Trotzdem fordern und eskalieren.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

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