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Reisen · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

✈️ Mein Flug war verspätet oder annulliert — wer setzt meine Entschädigung durch?

Direkte Antwort

Nach EU 261 stehen dir 250–600 € zu bei mindestens 3 Stunden Verspätung am Ziel, Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf oder Nichtbeförderung — es sei denn, die Airline beweist außergewöhnliche Umstände. Zuerst bei der Airline schriftlich fordern. Lehnt sie ab oder schweigt sie 6–8 Wochen, ist BAZL — Bundesamt für Zivilluftfahrt (bazl.admin.ch) die nationale Durchsetzungsstelle in der Schweiz; die Beschwerde dort ist kostenlos. Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bietet verbindliche Schlichtung. Betrag vorher mit unserem Flug-Tool prüfen.

Zuerst anrufenBAZL — Bundesamt für Zivilluftfahrt
Melden beiStiftung für Konsumentenschutz (SKS)
Wenn das nicht hilftFriedensrichter / Zivilgericht

🗣️ Was du sagst

„Flug [Nummer] am [Datum] von [A] nach [B] kam … Stunden verspätet an / wurde am [Datum] annulliert. Nach Verordnung (EG) 261/2004 Art. 7 fordere ich … € Ausgleichszahlung auf [IBAN] binnen 14 Tagen. Buchungscode […].“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Betrag prüfenDistanz und Verspätung entscheiden: 250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km, 600 € darüber. Unser Fluggastrechte-Tool rechnet es in 30 Sekunden.
  2. Bei der Airline fordernOnline-Formular oder E-Mail. Bordkarte, Buchung und jede Nachricht zur Verspätung aufbewahren.
  3. 6–8 Wochen gebenDann eskalieren. „Außergewöhnliche Umstände“ muss die Airline beweisen — technische Defekte zählen nicht.
  4. Beschwerde bei BAZL — Bundesamt für ZivilluftfahrtDie Durchsetzungsstelle für Abflüge aus der Schweiz und Ankünfte mit EU-Airlines. Kostenlos; sie kann die Airline büßen.
  5. Verbindliche Entscheidung: Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)Die Schlichtungsstelle entscheidet; hält sich die Airline nicht daran, bleibt die Klage — meist ohne Anwalt möglich.

📇 Alle Kontaktdaten

BAZL — Bundesamt für ZivilluftfahrtNationale Durchsetzungsstelle für FluggastrechteWenn die Airline ablehnt oder 6–8 Wochen schweigt🔗 www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/passagierrechte.html
Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)Beratung und MusterbriefFür die Forderung an die Airline🔗 www.konsumentenschutz.ch
Friedensrichter / ZivilgerichtKlage nach SchlichtungWenn die Airline nicht zahlt🔗 www.ch.ch/de/gerichte

❓ Häufige Fragen

Welches Land ist zuständig?

Das Abflugland des gestörten Fluges. Bei Flügen in die EU mit einer EU-Airline das Ankunftsland.

Die Airline bietet einen Gutschein

Den kannst du ablehnen. Die Ausgleichszahlung ist Geld; die Ticketerstattung ist davon getrennt und ebenfalls Geld, wenn du nichts anderes vereinbarst.

Kostet das Flug-Tool etwas?

Nein. Es prüft den Anspruch und formuliert die Forderung; abschicken tust du sie selbst.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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