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Sicherheit · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🤲 Ich wurde Opfer einer Straftat — welche Hilfe und Entschädigung bekomme ich?

Direkte Antwort

Jedes EU-Land muss Opfern kostenlose Unterstützung, Information und bei Gewalttaten staatliche Entschädigung bieten — unabhängig davon, ob der Täter gefasst wird. Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen) (opferhilfe-schweiz.ch) ist die Opferhilfe für die Schweiz: emotionale Unterstützung, Hilfe bei Polizei und Gericht, praktische Hilfe mit Versicherungen und Arbeitgebern und der Entschädigungsantrag. Kantonspolizei — Suisse ePolice (suisse-epolice.ch) nimmt die Anzeige auf; verlange deine Opferrechte schriftlich und Informationen zum Verfahrensstand. Unentgeltliche Rechtspflege (Gericht) / Rechtsauskunft des Kantons (ch.ch) deckt Anwaltskosten, wenn du im Verfahren einen Anwalt brauchst.

Zuerst anrufenOpferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen)
Melden beiKantonspolizei — Suisse ePolice
Wenn das nicht hilftUnentgeltliche Rechtspflege (Gericht) / Rechtsauskunft des Kantons

🗣️ Was du sagst

„Ich wurde am [Datum] Opfer von [Straftat]; Polizeianzeige [Nummer]. Ich möchte Unterstützung bei [dem Verfahren / der Entschädigung / praktischen Fragen] und über meine Rechte und den Fortgang des Verfahrens informiert werden.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Anzeigen, falls noch nichtOpferrechte — Information, Schutz, Entschädigung — beginnen meist mit der Anzeige.
  2. Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen) kontaktierenSie rufen zurück, erklären, was als Nächstes kommt, und bleiben im Verfahren an deiner Seite.
  3. Informationen verlangenDu hast das Recht, über Anklageentscheidung, Verhandlungstermin und Entlassung des Täters informiert zu werden, wenn du es beantragst.
  4. EntschädigungVom Täter im Strafverfahren, von Versicherungen und bei Gewalttaten aus dem staatlichen Fonds — Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen) stellt den Antrag mit dir. Fristen gelten (oft 1–3 Jahre).
  5. Rechtshilfe: Unentgeltliche Rechtspflege (Gericht) / Rechtsauskunft des KantonsFür einen Anwalt als Nebenkläger, unter einer Einkommensgrenze kostenlos.

📇 Alle Kontaktdaten

Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen)Gesetzliche Opferhilfe: Beratung, Soforthilfe, EntschädigungNach jeder Straftat🔗 www.opferhilfe-schweiz.ch
Kantonspolizei — Suisse ePoliceAnzeige online oder auf dem PostenImmer; das Aktenzeichen brauchst du für die Bank🔗 www.suisse-epolice.ch
Unentgeltliche Rechtspflege (Gericht) / Rechtsauskunft des KantonsKostenlose Rechtsauskunft und Prozesskosten bei geringem EinkommenWenn du dir keinen Anwalt leisten kannst🔗 www.ch.ch/de/gerichte/unentgeltliche-rechtspflege
Opferhilfe-Beratungsstelle / Frauenberatung sexuelle GewaltBeratung und Begleitung nach sexueller Gewalt, kostenlosJederzeit, auch ohne Anzeige🔗 www.opferhilfe-schweiz.ch

❓ Häufige Fragen

Der Täter wurde nie gefunden

Staatliche Entschädigung für Gewalttaten hängt nicht von einer Verurteilung ab, sondern von Anzeige und Verletzung.

Ich wurde in einem anderen EU-Land Opfer

Du kannst zu Hause anzeigen, und die Anzeige wird weitergeleitet; Opferhilfen arbeiten grenzüberschreitend zusammen. Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen) startet das Verfahren.

Bekomme ich Schutz vor dem Täter?

Schutzanordnungen, Adressgeheimhaltung und getrennte Wartebereiche bei Gericht gibt es; bei Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen) und der Polizei ausdrücklich fragen.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

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