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Behörden · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

⚡ Der Strom ist weg — wen rufe ich an, und kann ich den Schaden geltend machen?

Direkte Antwort

Erst die Lichter der Nachbarn und den Sicherungskasten prüfen; bist nicht nur du betroffen, die Störungsnummer von Dein Netzbetreiber — Störungsnummer anrufen — den Netzbetreiber, nicht deinen Stromlieferanten; die Nummer steht auf der Rechnung und auf der Störungskarte des Betreibers. Lange Ausfälle geben in den meisten Ländern nach einer bestimmten Stundenzahl Anspruch auf Entschädigung, automatisch oder auf Antrag; Preisüberwacher (preisueberwacher.admin.ch) setzt die Regeln und entscheidet Streitigkeiten. Durch Überspannung beschädigte Geräte: beim Netzbetreiber oder deiner Versicherung geltend machen; Gemeindeverwaltung / Stadtverwaltung (ch.ch), wenn die Ursache städtische Arbeiten waren.

Zuerst anrufenDein Netzbetreiber — Störungsnummer
Melden beiPreisüberwacher
Wenn das nicht hilftGemeindeverwaltung / Stadtverwaltung

🗣️ Was du sagst

„In [Adresse] ist seit [Uhrzeit] der Strom weg. Die Nachbarn sind auch betroffen / nur meine Wohnung. Meine Sicherungen sind in Ordnung. Gibt es eine bekannte Störung und wann wird die Versorgung voraussichtlich wiederhergestellt? Ich möchte außerdem die Ausfallentschädigung beantragen.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Sicherungskasten, dann NachbarnNur eine Wohnung: deine Sicherungen oder deine Leitungen (Vermieter). Ganze Straße: das Netz.
  2. Störungsnummer: Dein Netzbetreiber — StörungsnummerTelefon oder Störungskarte; auch melden, wenn es schon angezeigt wird — es hilft beim Eingrenzen.
  3. Empfindliche Geräte aussteckenSpannungsspitzen bei Rückkehr des Stroms beschädigen Elektronik. Kühlschrank geschlossen halten.
  4. Entschädigung: Regeln von PreisüberwacherNach einer Schwelle (oft 4–12 Stunden) ein fester Betrag pro Haushalt; schriftlich beim Betreiber verlangen, wenn nicht automatisch.
  5. SchädenFotos, Belege, die Störungsnummer des Betreibers. Beim Betreiber fordern; die Hausratversicherung zahlt oft zuerst.

📇 Alle Kontaktdaten

Dein Netzbetreiber — StörungsnummerStromausfall, beschädigte Leitungen, Zählerstörung (nicht der Lieferant)Während eines Ausfalls; die Nummer steht auf der Rechnung
PreisüberwacherMeldung überhöhter Preise und GebührenBei Tariferhöhungen, die nicht nachvollziehbar sind🔗 www.preisueberwacher.admin.ch
Gemeindeverwaltung / StadtverwaltungEinwohnerdienste, Ordnung, Lärm, Abfall, FundbüroFür alles, was die Gemeinde regelt🔗 www.ch.ch
Ombudsman der Privatversicherung und der SUVAKostenlose Vermittlung bei Streit mit VersicherernNach Ablehnung durch den Versicherer📞 044 211 30 90🔗 www.ombudsman-assurance.ch

❓ Häufige Fragen

Soll ich meinen Lieferanten anrufen?

Nein — Lieferanten verkaufen Strom; der Netzbetreiber liefert ihn und behebt Störungen. Der Anruf beim Lieferanten verzögert nur.

Medizinische Geräte zu Hause

Vorab beim Netzbetreiber als prioritärer Kunde registrieren; bei einem Ausfall anrufen und es sagen — sie priorisieren und können ein Aggregat stellen.

Geplante Arbeiten ohne Ankündigung

Geplante Unterbrechungen müssen vorher angekündigt werden; ohne Ankündigung Entschädigung und Beschwerde bei Preisüberwacher.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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