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Verkehr · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🚆 Mein Zug war verspätet oder ausgefallen — wie bekomme ich Geld zurück?

Direkte Antwort

EU-Fahrgastrechte Bahn: 25 % des Fahrpreises ab 60 Minuten Verspätung, 50 % ab 120 Minuten, plus Verpflegung und bei Übernachtung ein Hotel — auf Wunsch in Geld, nicht nur als Gutschein. Bei Dein Bahnunternehmen — dem Bahnunternehmen — innerhalb seiner Frist mit Fahrkarte und Zugnummer beantragen. Lehnt es ab oder antwortet nicht, entscheidet Ombudsstelle öffentlicher Verkehr (ombudsstelle-oev.ch) — die Stelle für Fahrgastrechte in der Schweiz; bei grenzüberschreitenden Zügen hilft SECO — Unlauterer Wettbewerb (seco.admin.ch) kostenlos.

Zuerst anrufenDein Bahnunternehmen
Melden beiOmbudsstelle öffentlicher Verkehr
Wenn das nicht hilftSECO — Unlauterer Wettbewerb

🗣️ Was du sagst

„Zug [Nummer] am [Datum] von [A] nach [B] kam [Minuten] verspätet an / fiel aus. Fahrkarte [Nummer/anbei]. Nach Verordnung (EU) 2021/782 beantrage ich [25/50] % des Fahrpreises, [Betrag], in Geld auf [Konto], zuzüglich [Verpflegung / Hotel / Taxi] in Höhe von [Betrag], Belege anbei.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Nachweise behaltenFahrkarte, die Verspätungsbestätigung (beim Zugbegleiter oder in der App), Belege für Essen, Taxi, Hotel.
  2. Beim Unternehmen beantragenOnline-Formular; Frist oft 1–3 Monate. „In Geld“ sagen — Gutscheine sind für dich optional.
  3. Anschluss verpasstEine Fahrkarte bis zum Ziel: Die Verspätung am Zielbahnhof zählt, und du darfst den nächsten Zug nehmen.
  4. Ablehnung oder Schweigen: Ombudsstelle öffentlicher VerkehrDie nationale Durchsetzungsstelle entscheidet; kostenlos.
  5. ZeitkartenPauschale Entschädigungen bei wiederholten Verspätungen gibt es; beim Unternehmen nach seiner Regelung fragen.

📇 Alle Kontaktdaten

Dein BahnunternehmenFahrgastrechte-Formular: Erstattung und EntschädigungInnerhalb der Frist des Unternehmens, oft 1–3 Monate
Ombudsstelle öffentlicher VerkehrKostenlose Vermittlung bei Bahn und ÖVWenn das Verkehrsunternehmen nicht zahlt🔗 www.ombudsstelle-oev.ch
SECO — Unlauterer WettbewerbMeldung unlauterer GeschäftspraktikenBei irreführender Werbung, Abo-Fallen, Fake-Shops🔗 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden.html
Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)Beratung, Musterbriefe, BeschwerdestelleWenn der Händler sich weigert🔗 www.konsumentenschutz.ch

❓ Häufige Fragen

Die Verspätung war „höhere Gewalt“

Seit 2023 dürfen Unternehmen bei Extremwetter, Sabotage oder Gesundheitskrisen die Entschädigung verweigern — nicht bei Personalmangel oder technischen Störungen. Nachfragen, welcher Grund, und anfechten.

Ich habe zwei getrennte Fahrkarten gekauft

Dann ist der verpasste Anschluss dein Risiko, außer sie wurden als durchgehende Reise verkauft. Wo möglich Durchgangstickets kaufen.

Regional- oder Nahverkehrszug?

Länder dürfen manche Nahverkehrsdienste von der Entschädigung ausnehmen; die eigene Regelung des Unternehmens gilt trotzdem. Ombudsstelle öffentlicher Verkehr kennt die Ausnahmeliste.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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