Darf Ich?
EN
§ 39 BNatSchG · § 2 BArtSchV
Aktualisiert November 2026

🍄 Darf ich im Wald Pilze sammeln?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt jedem, wild wachsende Pilze an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, pfleglich zu sammeln (§ 39 Abs. 3 BNatSchG). Viele Pilzarten sind aber besonders geschützt. Von ihnen darfst du nur Steinpilz, Pfifferlinge, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilze und Rotkappen sowie Morcheln in geringen Mengen für den eigenen Bedarf mitnehmen (§ 2 BArtSchV); andere geschützte Arten wie Kaiserling oder Semmel-Porlinge bleiben stehen. Wer gewerbsmäßig sammelt, braucht eine Genehmigung der Naturschutzbehörde, und in Naturschutzgebieten können eigene Verbote gelten. Verstöße gegen den Artenschutz kosten bis zu 50.000 €.

📋 Die Regeln

  • Erlaubt: geringe Mengen, nur für den persönlichen Bedarf, pfleglich und nur dort, wo kein Betretungsverbot gilt
  • Besonders geschützte Pilze: nur Steinpilz, Pfifferlinge, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln – und auch die nur in geringen Mengen für den eigenen Bedarf
  • Alle anderen besonders geschützten Arten dürfen nicht entnommen werden, auch nicht in kleinen Mengen
  • Gewerbsmäßiges Sammeln braucht eine Genehmigung der Naturschutzbehörde
  • Pilze gelten im Naturschutzrecht als Pflanzen: Ohne vernünftigen Grund dürfen ihre Bestände nicht verwüstet werden
  • Den Wald darfst du zur Erholung betreten; die Einzelheiten regeln die Länder

🔓 Ausnahmen

  • Naturschutzgebiete: Handlungen, die das Gebiet verändern oder schädigen können, sind nach der jeweiligen Schutzverordnung verboten – dort kann das Sammeln untersagt sein
  • Die Landesbehörde kann für die erlaubten Speisepilze im Einzelfall weitergehende Ausnahmen zulassen
  • Länder dürfen das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund einschränken, z. B. zum Forstschutz

⚠️ Strafen & Bußgelder

Wer besonders geschützte Pilze entgegen § 44 BNatSchG entnimmt oder ihre Standorte beschädigt, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 €. Wer wild lebende Pflanzen – also auch Pilze – ohne vernünftigen Grund entnimmt oder ihre Bestände verwüstet, bis 10.000 € (§ 69 BNatSchG). Die Länder können zusätzliche Bußgeldtatbestände festlegen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-11-03

❓ Häufige Fragen

Wie viele Pilze darf ich sammeln?

Das Bundesrecht nennt keine feste Kilogrenze, sondern „geringe Mengen für den persönlichen Bedarf“. Gemeint ist der eigene Bedarf, nicht der Verkauf. Für gewerbsmäßiges Sammeln brauchst du eine Genehmigung.

Darf ich Steinpilze und Pfifferlinge sammeln?

Ja. Sie gehören zu den besonders geschützten Arten, die Bundesartenschutzverordnung nimmt sie aber ausdrücklich aus: Steinpilz, Pfifferlinge, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln darfst du in geringen Mengen für den eigenen Bedarf sammeln.

Darf ich gesammelte Pilze verkaufen?

Wer wild wachsende Pflanzen und Pilze gewerbsmäßig entnimmt, braucht eine Genehmigung der Naturschutzbehörde. Die Ausnahme für geschützte Speisepilze gilt nur für den eigenen Bedarf.

Darf ich im Naturschutzgebiet Pilze sammeln?

Das hängt von der Schutzverordnung des Gebiets ab. In Naturschutzgebieten sind Handlungen verboten, die das Gebiet oder seine Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern können, nach Maßgabe der jeweiligen Verordnung. Die Sammelerlaubnis des § 39 gilt zudem nur an Stellen ohne Betretungsverbot.

Darf ich in einem Privatwald Pilze sammeln?

Das Betreten des Waldes zur Erholung ist auch im Privatwald erlaubt, und die Sammelerlaubnis für geringe Mengen gilt überall, wo kein Betretungsverbot besteht. Die Länder regeln die Einzelheiten und können das Betreten aus wichtigem Grund einschränken.

🔎 Häufige Suchanfragen

Wonach Leute suchen, wenn sie hier landen:

  • “pilze sammeln erlaubt”
  • “wie viel pilze darf man sammeln”
  • “pilze sammeln menge pro person”
  • “steinpilze sammeln erlaubt”
  • “pilze sammeln naturschutzgebiet”
  • “pilze sammeln strafe”

🔗 Verwandte Fragen