Wissen vor dem Anspruch
⚖️ Rechtsprechung
Die wegweisenden Urteile des Gerichtshofs der EU, die Ansprüche in der Praxis entscheiden — was jedes entschieden hat und wie es in Ihrem Schreiben auftaucht.
Sturgeon: eine lange Verspätung zahlt wie eine Annullierung→
Das Urteil, das Verspätungen in die EU 261 holte und die Drei-Stunden-Grenze setzte.
Wallentin-Hermann: technische Defekte sind nicht „außergewöhnlich“→
Das Urteil, das die liebste Ausrede der Airline aushebelt.
Folkerts: maßgeblich ist die Verspätung am Endziel→
Warum ein verpasster Anschluss dennoch zahlt, selbst wenn der erste Abschnitt pünktlich abflog.
Nelson: die Drei-Stunden-Regel bestätigt→
Die Airlines griffen Sturgeon an. Sie verloren.
Van der Lans: auch ein überraschender Defekt ist nicht „außergewöhnlich“→
Selbst ein unerwarteter Bauteilausfall liegt im Verantwortungsbereich der Airline.
McDonagh: keine Obergrenze für das Recht auf Betreuung→
Das Aschewolken-Urteil — außergewöhnlich, und dennoch Betreuung ohne Grenze geschuldet.
Krüsemann: ein wilder Streik des eigenen Personals ist nicht „außergewöhnlich“→
Streiks, die die Airline selbst auslöst, gehen zu ihren Lasten, nicht zu Ihren.