Wissen vor dem Anspruch
⚖️ Ihre Rechte
Die EU-Verordnung 261/2004 Artikel für Artikel — was Ihnen jeder gibt, verständlich erklärt, damit Sie im Anspruch auf die genaue Vorschrift verweisen können.
Artikel 4: Nichtbeförderung→
Wenn die Airline Sie abweist — meist wegen Überbuchung — gibt Ihnen Art. 4 Entschädigung, Erstattung oder anderweitige Beförderung und Betreuung.
Artikel 5: Annullierung→
Ihre Rechte bei einer Flugannullierung — und wie die Vorankündigungsfrist entscheidet, ob Geld geschuldet ist.
Artikel 7: die Entschädigung→
Die pauschalen Beträge — 250 €, 400 €, 600 € — wie die Entfernung sie bestimmt und die eine zulässige Kürzung.
Artikel 8: Erstattung oder anderweitige Beförderung→
Annulliert oder stark verspätet? Sie haben die Wahl: Geld zurück oder ein neuer Flug zu Ihrem Ziel.
Artikel 9: das Recht auf Betreuung→
Mahlzeiten, Kommunikation und ein Hotel während der Wartezeit — geschuldet selbst dann, wenn keine Entschädigung anfällt.
Artikel 10: Herabstufung→
In einer niedrigeren Klasse untergebracht als gebucht? Ihnen steht ein Teil des Flugpreises zu — und zwar zügig.