Meine Pauschalreise ist schiefgegangen: Was kann ich verlangen? Was gilt für Österreich?
Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter für alle Teile verantwortlich: Flüge, Hotel, Transfers. Ist etwas nicht wie gebucht, kannst du eine Minderung des Reisepreises und Schadensersatz verlangen; sagt der Veranstalter die Reise ab, erstattet er alles innerhalb von 14 Tagen.
📜 Deine Rechte
EUDie EU-Regel
Das EU-Verbraucherrecht gilt in jedem EU-Land. Jedes Land übernimmt es in sein eigenes Recht — die nationale Regel steht unten.
- Der Reiseveranstalter ist für die Erbringung aller Reiseleistungen der Pauschalreise verantwortlich, egal wer sie erbringt (Art. 13 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2015/2302).
- Du teilst dem Veranstalter jede Vertragswidrigkeit, die du während der Reise bemerkst, unverzüglich mit (Art. 13 Abs. 2).
- Du hast Anspruch auf eine Preisminderung für jeden Zeitraum, in dem die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht wurden, und auf Schadensersatz, außer der Veranstalter beweist, dass das Problem dir, einem unbeteiligten Dritten oder unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen zuzurechnen ist (Art. 14 Abs. 1–3).
- Du kannst vor Reisebeginn ohne Gebühr zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe die Reise erheblich beeinträchtigen (Art. 12 Abs. 2).
- Sagt der Veranstalter ab oder trittst du zurück, erstattet der Veranstalter die fälligen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen (Art. 12 Abs. 4).
- Erhöht der Veranstalter den Preis um mehr als 8 %, kannst du ohne Gebühr zurücktreten (Art. 11 Abs. 2).
Die Regeln für Österreich
Der Reiseveranstalter ist für alle Leistungen der Pauschalreise verantwortlich, auch wenn andere sie erbringen. Melde Mängel während der Reise unverzüglich. Du hast Anspruch auf Preisminderung für jeden betroffenen Zeitraum und auf Schadenersatz, bei erheblichen Mängeln auch für entgangene Urlaubsfreude.
- Du kannst vor Reisebeginn jederzeit gegen Entschädigung zurücktreten, kostenlos, wenn am Zielort oder in der Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen (§ 10 Abs. 1–2 PRG). (ris.bka.gv.at)
- Nach einem Rücktritt muss der Veranstalter dir das Bezahlte unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, erstatten (§ 10 Abs. 4 PRG). (ris.bka.gv.at)
- Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Vertrag sie vorsieht und du spätestens 20 Tage vor Reisebeginn informiert wirst; bei mehr als 8 % kannst du kostenlos zurücktreten (§§ 8, 9 PRG). (ris.bka.gv.at)
🪜 Schritt für Schritt
- Mängel vor Ort meldenBei der Reiseleitung des Veranstalters oder unter seiner Kontaktnummer, wenn möglich schriftlich. Fotos, Belege, Namen.
- Alle Kosten belegenExtra-Taxis, Essen, ein anderes Hotel: Heb die Belege für den Schadensersatz auf.
- Nach der Rückkehr schreibenNutze den Brief unten: was schiefging, wann du es gemeldet hast, was du verlangst.
- Reise abgesagt?Der Brief verlangt die volle Erstattung innerhalb von 14 Tagen nach der Absage.
- Nächste SchritteDie Schlichtungsstelle für Reisen oder die Stellen unter „Wenn der Händler nicht antwortet“.
✉️ Dein Brief
Trag deine Angaben ein. Der Brief erscheint auf dieser Seite: kopier ihn in eine E-Mail oder ins Kontaktformular des Händlers oder druck ihn aus. Nichts von dem, was du eingibst, wird gespeichert.
🧭 Wenn der Händler nicht antwortet
Lass dem Händler die Frist aus deinem Brief. Danach in dieser Reihenfolge:
Eine Schlichtungsstelle (außergerichtliche Streitbeilegung) kann den Streit beilegen. Der Händler muss dir sagen, welche Schlichtungsstelle zuständig ist (auf seiner Website, in den AGB oder in seiner Antwort).
Händler in einem anderen EU-Land? Das Europäische Verbraucherzentrum hilft kostenlos.
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 €, ein schriftliches Verfahren ohne Anwalt. e-justice.europa.eu
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Nutze stattdessen die Stellen auf dieser Seite.
❓ Häufige Fragen
Der Veranstalter sagt, das Hotel ist verantwortlich. Stimmt das?
Nein. Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter für alle Leistungen darin verantwortlich.
Darf mir der Veranstalter einen Gutschein statt einer Erstattung geben?
Nur wenn du zustimmst. Die Erstattung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
Ich habe Flug und Hotel getrennt gebucht. Ist das eine Pauschalreise?
Nicht unbedingt; dann haftet jeder Anbieter für seine eigene Leistung. Für einen Flug sieh dir die Fluggastrechte an.
📎 Quellen
- ris.bka.gv.at →
- publications.europa.eu →
- verbraucherschlichtung.at →
- europakonsument.at →
- oesterreich.gv.at →
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