Abbuchung, die ich nicht veranlasst habe: Wie bekomme ich mein Geld zurück? Was gilt für Deutschland?
Hast du eine Karten- oder Bankzahlung nicht autorisiert, sag es sofort deiner Bank. Sie muss dir das Geld bis zum Ende des nächsten Geschäftstags erstatten, außer sie hat einen begründeten Verdacht auf Betrug durch dich und meldet ihn den Behörden. Wurdest du dazu gebracht, die Zahlung selbst freizugeben, gelten andere Regeln.
📜 Deine Rechte
EUDie EU-Regel
Das EU-Verbraucherrecht gilt in jedem EU-Land. Jedes Land übernimmt es in sein eigenes Recht — die nationale Regel steht unten.
- Informiere deine Bank unverzüglich, sobald du eine nicht autorisierte Zahlung bemerkst, spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung (Art. 71 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2015/2366).
- Bestreitest du, eine Zahlung autorisiert zu haben, muss die Bank nachweisen, dass sie authentifiziert, ordnungsgemäß aufgezeichnet und nicht durch eine technische Störung beeinträchtigt wurde; die Nutzung deiner Karte oder App allein reicht nicht (Art. 72).
- Die Bank muss dir den Betrag sofort erstatten, spätestens bis zum Ende des nächsten Geschäftstags, außer sie hat einen begründeten Betrugsverdacht und teilt diesen der nationalen Behörde schriftlich mit (Art. 73 Abs. 1).
- Bei einem verlorenen, gestohlenen oder missbräuchlich verwendeten Zahlungsinstrument kannst du mit höchstens 50 € belastet werden, außer du hast betrügerisch, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt (Art. 74 Abs. 1).
- Du trägst nichts, wenn du den Verlust nicht bemerken konntest oder die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat — außer du hast betrügerisch gehandelt (Art. 74 Abs. 1 und 74 Abs. 2).
Die Regeln für Deutschland
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss deine Bank dir das Geld spätestens bis Ende des Geschäftstags nach deiner Meldung erstatten (§ 675u BGB). Melde es unverzüglich, spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 676b BGB).
- Bei verlorenem oder gestohlenem Zahlungsmittel haftest du höchstens mit 50 Euro. Nichts zahlst du, wenn du den Verlust nicht bemerken konntest oder die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat; voll nur bei Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 675v BGB). (gesetze-im-internet.de)
- Nach deiner Verlust- oder Missbrauchsanzeige haftest du nicht mehr für spätere Zahlungen, außer du hast betrügerisch gehandelt (§ 675v Abs. 5 BGB). (gesetze-im-internet.de)
🪜 Schritt für Schritt
- Karte oder App sperrenRuf jetzt die Sperrhotline deiner Bank an. Nach der Meldung trägst du keine Verluste mehr (außer bei Betrug).
- Die Bank schriftlich informierenNutze den Brief unten: Er listet die Zahlungen auf, sagt, dass du sie nicht autorisiert hast, und verlangt die Erstattung.
- Anzeige bei der PolizeiVor allem bei Betrug. Heb das Aktenzeichen für die Bank auf.
- Erstattung abgelehnt?Verlange die Ablehnung und die Beweise schriftlich, dann geh zur Schlichtungsstelle für Finanzen unter „Wenn der Händler nicht antwortet“.
- Zur Freigabe verleitet worden?Das ist eine autorisierte Zahlung. Sieh unter „Online betrogen“ in „An wen wende ich mich?“ nach: Melde es trotzdem sofort.
✉️ Dein Brief
Trag deine Angaben ein. Der Brief erscheint auf dieser Seite: kopier ihn in eine E-Mail oder ins Kontaktformular des Händlers oder druck ihn aus. Nichts von dem, was du eingibst, wird gespeichert.
🧭 Wenn der Händler nicht antwortet
Lass dem Händler die Frist aus deinem Brief. Danach in dieser Reihenfolge:
Eine Schlichtungsstelle (außergerichtliche Streitbeilegung) kann den Streit beilegen. Der Händler muss dir sagen, welche Schlichtungsstelle zuständig ist (auf seiner Website, in den AGB oder in seiner Antwort).
Händler in einem anderen EU-Land? Das Europäische Verbraucherzentrum hilft kostenlos.
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 €, ein schriftliches Verfahren ohne Anwalt. e-justice.europa.eu
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Nutze stattdessen die Stellen auf dieser Seite.
❓ Häufige Fragen
Ich habe die Zahlung in meiner App freigegeben, weil ein „Bankmitarbeiter“ es mir gesagt hat. Ist sie nicht autorisiert?
Im rechtlichen Sinn meist nicht: Du hast sie autorisiert. Melde es trotzdem sofort; deine Bank und die Polizei können sie vielleicht noch stoppen oder zurückholen.
Die Bank sagt, ich war grob fahrlässig. Was jetzt?
Das muss die Bank nachweisen. Verlange ihre Gründe und Beweise schriftlich und wende dich an die Schlichtungsstelle für Finanzen.
Gilt das auch für Kreditkarten?
Ja: Karten, Überweisungen, Lastschriften und Bezahl-Apps eines Zahlungsdienstleisters.
📎 Quellen
- gesetze-im-internet.de →
- gesetze-im-internet.de →
- publications.europa.eu →
- bafin.de →
- bafin.de →
- evz.de →
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