← FFCheckReklamationEN
Einkäufe · Deutschland
Geprüft 2026-09-30

📦 Meine Online-Bestellung ist nie angekommen: Was gilt für Deutschland?

Kurze Antwort

Wenn ihr keinen anderen Termin vereinbart habt, muss der Shop innerhalb von 30 Tagen liefern. Tut er das nicht, setz ihm schriftlich eine letzte Frist; liefert er dann immer noch nicht, kannst du vom Vertrag zurücktreten und bekommst dein ganzes Geld zurück. Der Shop — nicht der Paketdienst — ist verantwortlich, bis die Ware bei dir ist.

⏱ FristDer vereinbarte Termin, spätestens 30 Tage nach der Bestellung. Danach die zusätzliche Frist aus deinem Brief.

📜 Deine Rechte

EUDie EU-Regel

Das EU-Verbraucherrecht gilt in jedem EU-Land. Jedes Land übernimmt es in sein eigenes Recht — die nationale Regel steht unten.

  • Wenn nichts anderes vereinbart ist, muss der Shop unverzüglich und spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss liefern (Art. 18 Abs. 1 Richtlinie 2011/83/EU).
  • Liefert er nicht rechtzeitig, forderst du ihn auf, innerhalb einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu liefern; liefert er dann immer noch nicht, kannst du vom Vertrag zurücktreten (Art. 18 Abs. 2).
  • Du kannst sofort zurücktreten, wenn der Shop die Lieferung verweigert hat oder wenn der Liefertermin wesentlich war und du das dem Shop mitgeteilt hattest (Art. 18 Abs. 2).
  • Nach dem Rücktritt muss der Shop alle gezahlten Beträge unverzüglich erstatten (Art. 18 Abs. 3).
  • Bis du (oder eine von dir benannte Person) die Ware hast, trägt der Shop die Gefahr des Verlusts (Art. 20).
Offizielle Quelle: publications.europa.eu · Geprüft 2026-09-30

Die Regeln für Deutschland

Ist kein Liefertermin vereinbart, muss der Händler spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss liefern (§ 475 BGB). Liefert er nicht, setze ihm eine angemessene Nachfrist; danach kannst du zurücktreten und bekommst dein Geld zurück (§ 323 BGB).

  • Eine Nachfrist ist nicht nötig, wenn die Lieferung zu einem vereinbarten Termin für dich wesentlich war und du das dem Händler vor Vertragsschluss mitgeteilt hast (§ 323 Abs. 2 BGB). (gesetze-im-internet.de)
Gesetz: §§ 475 Abs. 1, 323 BGB
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de · Geprüft 2026-09-30

🪜 Schritt für Schritt

  1. Sendungsverfolgung prüfenAchte auf „zugestellt“ an Nachbarn, Packstation oder Paketshop, und verlange vom Shop den Zustellnachweis des Paketdienstes.
  2. Letzte Frist setzenNutze den Brief unten: Er verlangt die Lieferung bis zu einem Datum, das du wählst (14 Tage sind üblich).
  3. Immer noch nichts?Sag dem Shop, dass du vom Vertrag zurücktrittst und dein ganzes Geld zurückwillst. War der Termin wesentlich oder hat der Shop die Lieferung verweigert, geht das sofort (im Brief auswählen).
  4. Mit Karte bezahlt?Frag deinen Kartenherausgeber nach einem Chargeback für nicht erhaltene Ware.
  5. Nächste SchritteDie Stellen unter „Wenn der Händler nicht antwortet“.

✉️ Dein Brief

Information, keine Rechtsberatung. FFCheck ist unabhängig und mit keiner Behörde, keinem Gericht und keinem Unternehmen verbunden. Der Brief ist eine Vorlage mit deinen Angaben: Du prüfst ihn und verschickst ihn selbst.

Trag deine Angaben ein. Der Brief erscheint auf dieser Seite: kopier ihn in eine E-Mail oder ins Kontaktformular des Händlers oder druck ihn aus. Nichts von dem, was du eingibst, wird gespeichert.

Name des Shops oder Unternehmens
z. B. „1 Paar Laufschuhe, Größe 42“
Was ist passiert Pflichtfeld
Dein vollständiger Name
Optional, aber für einen Brief per Post nötig.
Sprache des Briefs

🧭 Wenn der Händler nicht antwortet

Lass dem Händler die Frist aus deinem Brief. Danach in dieser Reihenfolge:

Eine Schlichtungsstelle (außergerichtliche Streitbeilegung) kann den Streit beilegen. Der Händler muss dir sagen, welche Schlichtungsstelle zuständig ist (auf seiner Website, in den AGB oder in seiner Antwort).

Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e. V.Außergerichtliche Schlichtung mit Unternehmen, wenn keine spezielle Schlichtungsstelle zuständig ist.🔗 universalschlichtungsstelle.de
VerbraucherzentralenUnabhängige Verbraucherberatung in allen Bundesländern; Beratung, Musterbriefe, Beschwerdeformular.🔗 verbraucherzentrale.de

Händler in einem anderen EU-Land? Das Europäische Verbraucherzentrum hilft kostenlos.

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ)Kostenlose Hilfe bei Streit mit Händlern in anderen EU-Ländern, Island oder Norwegen.🔗 evz.de
Amtsgericht – Verfahren nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO)Bis 1.000 Euro kann das Amtsgericht ein vereinfachtes Verfahren führen; mündliche Verhandlung auf Antrag.🔗 gesetze-im-internet.de

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 €, ein schriftliches Verfahren ohne Anwalt. e-justice.europa.eu

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Nutze stattdessen die Stellen auf dieser Seite.

📇 Alle zuständigen Stellen für Deutschland →

❓ Häufige Fragen

Der Shop sagt, das Paket ist verloren und ich soll mich an den Paketdienst wenden. Stimmt das?

Nein. Mit dem Paketdienst, den der Shop ausgesucht hat, hast du keinen Vertrag; der Shop trägt die Gefahr, bis du die Ware hast.

Laut Sendungsverfolgung „zugestellt“, aber ich habe nichts. Was jetzt?

Verlange vom Shop den Zustellnachweis des Paketdienstes (Unterschrift, Foto, Ablageort). Ohne ihn hat der Shop nicht gezeigt, dass du die Ware erhalten hast.

Der Shop ist insolvent. Hilft der Brief?

Meist nicht. Sieh dir die Seite zu einem insolventen Onlineshop in „An wen wende ich mich?“ an, und frag deinen Kartenherausgeber nach einem Chargeback.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-09-30

🔎 Häufige Suchanfragen

  • “bestellung nicht angekommen Deutschland”
  • “paket nicht geliefert geld zurück”
  • “shop liefert nicht was tun”
  • “online bestellung verspätet 30 tage”
  • “nachfrist setzen lieferung muster”

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

🔗 Verwandte Themen

Weitere kostenlose Tools für Deutschland