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Arbeit · Österreich
Aktualisiert September 2026

📄 Ich arbeite ohne schriftlichen Vertrag oder schwarz — was sind meine Rechte?

Direkte Antwort

Ein Vertrag besteht, sobald du für jemanden weisungsgebunden gegen Lohn arbeitest — ein Schriftstück ist Beweis, keine Bedingung. Du hast dieselben Rechte auf Mindestlohn, Urlaub, Krankengeld und Kündigungsfrist wie alle. Der Arbeitgeber muss dir die wesentlichen Bedingungen innerhalb kurzer Frist schriftlich geben (EU-Regel: das Wesentliche binnen einer Woche). Schriftlich verlangen. Arbeiterkammer (AK) (0800 22 12 00) prüft Schwarzarbeit, und die Strafen treffen den Arbeitgeber, nicht dich; ÖGB — Gewerkschaft (oegb.at) vertritt dich; Österreichische Gesundheitskasse / PVA (050 766 66) kann bestätigen, ob du angemeldet und versichert bist.

Zuerst anrufenArbeiterkammer (AK)
Melden beiÖGB — Gewerkschaft
Wenn das nicht hilftÖsterreichische Gesundheitskasse / PVA

🗣️ Was du sagst

„Ich arbeite seit [Datum] als [Tätigkeit], [Stunden] pro Woche, für [Lohn] bei Ihnen. Ich habe keine schriftliche Niederlegung meiner Arbeitsbedingungen erhalten. Bitte stellen Sie sie innerhalb von 7 Tagen aus und bestätigen Sie, dass ich sozialversichert angemeldet bin. Ich bitte außerdem um Zahlung von [ausstehendem Lohn / Urlaub].“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Arbeitsnachweise sammelnNachrichten, Dienstpläne, Lohnzettel oder Barzahlungsnotizen, Fotos am Arbeitsplatz, Kollegen, die es bestätigen.
  2. Schriftliche Bedingungen verlangenDer Arbeitgeber muss sie liefern. Eine Weigerung ist selbst ein Verstoß.
  3. Anmeldung prüfen: Österreichische Gesundheitskasse / PVADein Online-Sozialversicherungskonto zeigt, ob Beiträge gezahlt wurden. Wenn nicht, schuldet der Arbeitgeber sie rückwirkend.
  4. Melden bei Arbeiterkammer (AK)Inspektionen setzen Anmeldung durch und holen die Beiträge des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Anonym möglich.
  5. Ansprüche geltend machen: ÖGB — GewerkschaftLohn, Urlaub, Kündigungsfrist — das Arbeitsgericht akzeptiert Arbeitsnachweise in jeder Form.

📇 Alle Kontaktdaten

Arbeiterkammer (AK)Kostenlose Rechtsberatung und Vertretung für alle ArbeitnehmerSofort — die AK klagt für dich ein📞 0800 22 12 00🔗 www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht
ÖGB — GewerkschaftBeratung, Rechtsschutz für MitgliederBei Kollektivvertragsfragen🔗 www.oegb.at
Österreichische Gesundheitskasse / PVAVersicherung, Krankengeld, Pension, RückforderungenBei Leistungsbescheiden und Rückforderungen📞 050 766 66🔗 www.gesundheitskasse.at
Arbeits- und SozialgerichtKündigungsanfechtung (2 Wochen!), LohnklagenBinnen 2 Wochen nach der Kündigung🔗 www.justiz.gv.at

❓ Häufige Fragen

Bekomme ich Ärger wegen Schwarzarbeit?

Die Pflicht zur Anmeldung und Beitragszahlung liegt beim Arbeitgeber. Arbeitnehmer werden selten belangt, und Inspektionen schützen, wer meldet.

Bin ich Freiberufler oder Angestellter?

Legen sie Stunden, Aufgaben und Werkzeuge fest, bist du angestellt, egal was auf der Rechnung steht. Scheinselbstständigkeit wird von Gerichten und Inspektionen umqualifiziert.

Ich habe mich bei der Arbeit verletzt und bin nicht angemeldet

Unfall trotzdem melden — die Unfallversicherung deckt in den meisten Ländern auch nicht angemeldete Arbeitnehmer und holt sich die Kosten vom Arbeitgeber.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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