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Arbeit · Österreich
Aktualisiert September 2026

🚻 Ich werde am Arbeitsplatz diskriminiert — an wen wende ich mich?

Direkte Antwort

Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder Schwangerschaft ist in jeder Phase verboten — Einstellung, Lohn, Beförderung, Kündigung — und die Beweislast kehrt sich um: Legst du Tatsachen vor, die darauf hindeuten, muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Gleichbehandlungsanwaltschaft (0800 206 119) ist die Gleichbehandlungsstelle für Österreich: kostenlos, vertraulich, sie untersucht und vermittelt. ÖGB — Gewerkschaft (oegb.at) vertritt dich; Arbeiterkammer (AK) (0800 22 12 00) nimmt Beschwerden an und kann prüfen. Fristen für Ansprüche sind kurz (oft 2–6 Monate), also jetzt anfangen.

Zuerst anrufenGleichbehandlungsanwaltschaft
Melden beiÖGB — Gewerkschaft
Wenn das nicht hilftArbeiterkammer (AK)

🗣️ Was du sagst

„Seit [Datum] werde ich bei [Lohn / Schichten / Beförderung / …] schlechter behandelt als Kollegen, und ich glaube, der Grund ist mein/e [Merkmal]. Beispiele: [Daten, Fakten, Zeugen]. Ich bitte darum, das zu untersuchen und abzustellen. Ich wende mich außerdem an Gleichbehandlungsanwaltschaft.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. AufschreibenDaten, was gesagt oder getan wurde, wer dabei war, wie andere behandelt wurden. Vergleiche sind der Beweis.
  2. Interne BeschwerdePersonalabteilung oder Betriebsrat, schriftlich. Viele Länder verlangen diesen Schritt; er fixiert auch das Datum.
  3. Gleichbehandlungsstelle: GleichbehandlungsanwaltschaftKostenlose Beratung, Untersuchung, Vermittlung, manchmal Vertretung. Sie wissen, welcher Anspruch passt.
  4. Gewerkschaft: ÖGB — GewerkschaftVertretung in Verhandlungen und vor dem Arbeitsgericht.
  5. FristAnsprüche auf Entschädigung oder gegen eine Entscheidung haben Fristen von wenigen Monaten. Am ersten Tag bei Gleichbehandlungsanwaltschaft nach der genauen Frist fragen.

📇 Alle Kontaktdaten

GleichbehandlungsanwaltschaftBeratung und Vertretung bei DiskriminierungBei Benachteiligung wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung …📞 0800 206 119🔗 www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at
ÖGB — GewerkschaftBeratung, Rechtsschutz für MitgliederBei Kollektivvertragsfragen🔗 www.oegb.at
Arbeiterkammer (AK)Kostenlose Rechtsberatung und Vertretung für alle ArbeitnehmerSofort — die AK klagt für dich ein📞 0800 22 12 00🔗 www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht
Arbeits- und SozialgerichtKündigungsanfechtung (2 Wochen!), LohnklagenBinnen 2 Wochen nach der Kündigung🔗 www.justiz.gv.at

❓ Häufige Fragen

Dürfen sie mich für die Beschwerde bestrafen?

Vergeltung ist selbst verboten und gesondert entschädigungspflichtig. Papierspur behalten — sie macht Vergeltung beweisbar.

Ich bin schwanger und sie kürzen meine Stunden

Schwangerschaftsdiskriminierung ist Geschlechtsdiskriminierung, und Schwangere haben besonderen Kündigungsschutz. Noch diese Woche Gleichbehandlungsanwaltschaft kontaktieren.

Sie sagen, ich wurde wegen „fehlender Passung“ nicht eingestellt

Schriftlich nach dem Grund und der Qualifikation der eingestellten Person fragen; eine Antwortverweigerung spricht gegen sie.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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