Ich werde am Arbeitsplatz gemobbt oder belästigt — wem melde ich das?
Arbeitgeber haben die gesetzliche Pflicht, dich zu schützen vor Belästigung und Mobbing durch Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden, und müssen ein Verfahren dafür haben. Führe ab heute ein Tagebuch: Datum, was passiert ist, wer es gesehen hat. Schriftlich beim Arbeitgeber melden (Personalabteilung, Vertrauensperson, Betriebsrat). Passiert nichts oder wird es schlimmer, prüft Arbeiterkammer (AK) (0800 22 12 00) psychische Belastungen am Arbeitsplatz in Österreich; ÖGB — Gewerkschaft (oegb.at) vertritt dich; geht es um Geschlecht, Herkunft oder ein anderes geschütztes Merkmal, ist Gleichbehandlungsanwaltschaft (0800 206 119) die Gleichbehandlungsstelle.
🗣️ Was du sagst
„Seit [Datum] bin ich [Verhalten] durch [Name/Funktion] ausgesetzt, zum Beispiel am [Daten]. Das beeinträchtigt meine Gesundheit und meine Arbeit. Ich bitte Sie, das zu untersuchen, Maßnahmen zu ergreifen, damit es aufhört, und mir schriftlich zu bestätigen, was Sie tun. Ich führe ein Protokoll der Vorfälle.“
🪜 Schritt für Schritt
- Tagebuch ab heuteFakten, Daten, Zeugen, E-Mails. Zu Hause aufbewahren.
- Zum ArztWenn es Schlaf oder Gesundheit beeinträchtigt. Ein ärztlicher Befund ist Beweis und schützt dich, wenn du eine Auszeit brauchst.
- Schriftlich beim Arbeitgeber meldenAn Personalabteilung oder Vertrauensperson; Kopie behalten. Der Arbeitgeber muss ermitteln.
- Nichts passiert: Arbeiterkammer (AK)Arbeitsinspektionen behandeln psychische Belastungen; eine Beschwerde löst eine Prüfung aus.
- Geschütztes Merkmal: GleichbehandlungsanwaltschaftSexuelle Belästigung und Belästigung wegen Herkunft, Religion, Behinderung usw. ist Diskriminierung — die Gleichbehandlungsstelle hilft beim Anspruch.
📇 Alle Kontaktdaten
❓ Häufige Fragen
Darf ich die Zusammenarbeit mit dem Täter verweigern?
Du kannst Maßnahmen verlangen — anderes Team, kein Kontakt — und der Arbeitgeber muss sie prüfen. Ohne Vereinbarung fernzubleiben ist riskant; erst beraten lassen.
Ich will kündigen
Eine Kündigung wegen nicht abgestellter Belästigung kann in vielen Ländern als Kündigung mit Entschädigung gelten — aber nur, wenn du dich vorher beschwert hast und es dokumentiert ist. Vor der Kündigung mit ÖGB — Gewerkschaft sprechen.
Darf ich Gespräche aufnehmen?
Regeln unterscheiden sich; in vielen Ländern ist die Aufnahme eines Gesprächs, an dem du teilnimmst, als Beweis erlaubt, heimliches Aufnehmen anderer nicht. ÖGB — Gewerkschaft fragen.
📎 Quellen
🔎 Häufige Suchanfragen
Erkennst du deine eigene Suche? Die Antwort oben deckt alle diese Varianten ab.
- “mobbing am arbeitsplatz melden Österreich”
- “belästigung arbeit an wen wenden”
- “arbeitgeber tut nichts gegen mobbing”
- “sexuelle belästigung arbeit beschwerde Österreich”
- “arbeitsinspektion psychische belastung beschwerde”
🧭 Stimmt das noch?
Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.
⚠️ Leser melden, dass sich hier etwas geändert haben könnte — wir prüfen das.
✅ Danke — so bleibt die Seite für alle aktuell.