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Wohnen · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🔑 Vermieter gibt die Kaution nicht zurück — an wen wende ich mich?

Direkte Antwort

Zuerst eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Frist (14 Tage sind üblich) und deiner Bankverbindung — die meisten Kautionen kommen in dieser Phase zurück. Passiert nichts, ist Schlichtungsbehörde in Mietsachen (ch.ch) die Stelle für Miet- und Kautionsstreit in der Schweiz. Für Beratung, was du verlangen kannst und was der Vermieter abziehen darf: Mieterinnen- und Mieterverband (mieterverband.ch). Letzter Schritt ist das Gericht, meist ohne Anwalt möglich.

In der Schweiz sind höchstens drei Monatsmieten Kaution erlaubt, auf einem Sperrkonto auf deinen Namen; ohne Klage des Vermieters wird es ein Jahr nach Auszug frei.

Zuerst anrufenSchlichtungsbehörde in Mietsachen
Melden beiMieterinnen- und Mieterverband
Wenn das nicht hilftMietgericht / Bezirksgericht

🗣️ Was du sagst

„Mein Mietverhältnis in [Adresse] endete am [Datum]. Die Kaution von … € wurde nicht zurückgezahlt, eine Abrechnung habe ich nicht erhalten. Ich fordere den vollen Betrag binnen 14 Tagen auf [IBAN]. Andernfalls wende ich mich an Schlichtungsbehörde in Mietsachen.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Schreiben, nicht anrufenDatierter Brief oder E-Mail mit Betrag, Auszugsdatum, Bankverbindung und 14-Tage-Frist. Versandnachweis aufheben.
  2. Beweise sammelnUnterschriebener Mietvertrag, Übergabeprotokolle bei Ein- und Auszug, Fotos mit Datum, Nachweis der Kautionszahlung.
  3. Mieterinnen- und Mieterverband fragen, was giltWelche Abzüge erlaubt sind (Mietrückstand, Schäden über normale Abnutzung hinaus) und welche nicht (Neuanstrich, normale Abnutzung, nicht vereinbarte Reinigung).
  4. Bei Schlichtungsbehörde in Mietsachen einreichenDie Schlichtungs- oder Mieterstelle klärt das ohne Anwalt, meist in Wochen.
  5. Gericht als letzter WegFür genau diese Beträge gibt es das Mahnverfahren bzw. die Klage beim Amtsgericht; verliert der Vermieter, trägt er die Kosten.

📇 Alle Kontaktdaten

Schlichtungsbehörde in MietsachenKostenloses, obligatorisches SchlichtungsverfahrenWenn der Vermieter nach Frist nicht zahlt🔗 www.ch.ch/de/wohnen/mieten/schlichtungsbehoerde
Mieterinnen- und MieterverbandBeratung und Vertretung für MitgliederVor dem ersten Brief, zur Prüfung der Abzüge🔗 www.mieterverband.ch
Mietgericht / BezirksgerichtKlage nach gescheiterter SchlichtungLetzter Schritt🔗 www.ch.ch/de/wohnen/mieten

❓ Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter brauchen?

Eine „angemessene Prüffrist“ nach der Übergabe — in der Regel bis etwa sechs Monate für die Abrechnung, aber nicht länger als nötig. Mieterinnen- und Mieterverband kennt die Rechtsprechung in der Schweiz.

Darf er die Kaution für den Neuanstrich behalten?

Nicht für normale Abnutzung. Schäden über den normalen Gebrauch hinaus, Mietrückstände oder Nebenkosten und vereinbarte Reinigung dürfen abgezogen werden — einzeln aufgelistet, mit Belegen.

Ich habe keinen schriftlichen Mietvertrag

Du hast trotzdem ein Mietverhältnis und Anspruch auf die Kaution. Überweisungen, Nachrichten und Zeugen belegen die Vereinbarung.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

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🧭 Stimmt das noch?

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