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Wohnen · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🦠 In meiner Mietwohnung ist Schimmel oder Feuchtigkeit — wem melde ich das?

Direkte Antwort

Schimmel ist eine Gesundheitsfrage, nicht nur eine Reparatur. Dem Vermieter schriftlich mit Fotos melden und verlangen, dass die Ursache gefunden wird — ein Leck, fehlende Dämmung, keine Lüftung — nicht nur, dass die Wand überstrichen wird. Passiert nichts, entscheidet Schlichtungsbehörde in Mietsachen (ch.ch) über Mietminderung und ordnet Reparaturen an; Kantonales Amt für Umwelt / Wohnhygiene der Stadt (bafu.admin.ch) kann prüfen und die Wohnung für unbewohnbar erklären, was den Vermieter zwingt. Mieterinnen- und Mieterverband (mieterverband.ch) berät, was du abziehen und wie viel Miete du zurückhalten kannst.

Zuerst anrufenSchlichtungsbehörde in Mietsachen
Melden beiKantonales Amt für Umwelt / Wohnhygiene der Stadt
Wenn das nicht hilftMieterinnen- und Mieterverband

🗣️ Was du sagst

„Seit [Datum] ist im [Raum] in [Adresse] Schimmel, Fotos anbei. Er beeinträchtigt unsere Gesundheit [Symptome, falls vorhanden]. Bitte lassen Sie die Ursache untersuchen und bis [Frist] beheben. Bis dahin mindere ich die Miete ab [Datum] um [%].“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Fotografieren und datierenÜbersicht und Nahaufnahmen, ein Lineal als Maßstab, den Feuchtewert, falls du ein günstiges Messgerät hast. Wöchentlich wiederholen.
  2. Lüften und heizenDokumentieren, dass du es tust — Vermieter schieben es zuerst aufs „Wohnverhalten“. Zweimal täglich stoßlüften und auf 18–20 °C heizen entkräftet das Argument.
  3. Schriftlich meldenUrsachenklärung verlangen. Überstreichen ohne Ursachenbeseitigung ist keine Reparatur.
  4. Prüfung: Kantonales Amt für Umwelt / Wohnhygiene der StadtDie städtische oder Gesundheitsaufsicht kommt, misst und kann Arbeiten anordnen oder die Wohnung für unbewohnbar erklären.
  5. Mietstelle: Schlichtungsbehörde in MietsachenMietminderung rückwirkend ab der Anzeige und Anordnung der Reparatur.

📇 Alle Kontaktdaten

Schlichtungsbehörde in MietsachenKostenloses, obligatorisches SchlichtungsverfahrenWenn der Vermieter nach Frist nicht zahlt🔗 www.ch.ch/de/wohnen/mieten/schlichtungsbehoerde
Kantonales Amt für Umwelt / Wohnhygiene der StadtSchimmel, Schädlinge, Lärm, UmweltbelastungBei Gesundheitsgefahr in der Wohnung oder Umgebung🔗 www.bafu.admin.ch
Mieterinnen- und MieterverbandBeratung und Vertretung für MitgliederVor dem ersten Brief, zur Prüfung der Abzüge🔗 www.mieterverband.ch
Gemeindeverwaltung / StadtverwaltungEinwohnerdienste, Ordnung, Lärm, Abfall, FundbüroFür alles, was die Gemeinde regelt🔗 www.ch.ch

❓ Häufige Fragen

Ist Schimmel wirklich Sache des Vermieters?

Schimmel durch das Gebäude (Wärmebrücken, Lecks, defekte Lüftung) ja. Schimmel nur durch nie Lüften ist Sache des Mieters. Die Prüfung entscheidet.

Darf ich fristlos ausziehen?

Ist die Wohnung unbewohnbar und der Vermieter handelt nicht, erlauben die meisten Länder die fristlose Kündigung — zuerst den Prüfbericht holen.

Kann ich beschädigte Sachen ersetzt bekommen?

Ja, wenn die Ursache das Gebäude war und der Vermieter informiert war. Belege und Fotos aufheben; die Hausratversicherung zahlt oft zuerst und holt sich das Geld vom Vermieter.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

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🧭 Stimmt das noch?

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