Mein Paket ist nie angekommen — bei wem beschwere ich mich?
Der Verkäufer trägt das Risiko, bis das Paket bei dir ist — nicht der Paketdienst, egal was die Sendungsverfolgung sagt. Schreib dem Verkäufer: neue Lieferung oder Erstattung. Weigert er sich, berät Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) (konsumentenschutz.ch) zu deinen Rechten in der Schweiz; bei einem Händler in einem anderen EU-Land Ombudsstelle PostCom (ombud-postcom.ch). Beschwerden über den Paketdienst selbst (verloren, beschädigt, in den Garten geworfen) gehen an PostCom — Postkommission, die Postaufsicht, nach dem Beschwerdeverfahren des Dienstes.
🗣️ Was du sagst
„Bestellung [Nummer] vom [Datum], Sendung [Nummer], laut Verfolgung am [Datum] zugestellt, aber nicht bei mir angekommen / beschädigt. Als Verkäufer tragen Sie das Versandrisiko. Ich bitte um erneute Lieferung oder Erstattung von … € binnen 14 Tagen.“
🪜 Schritt für Schritt
- Das Offensichtliche prüfenNachbarn, Briefkasten, Paketshop, das Foto des Zustellers. Dann innerhalb von Tagen handeln — Fristen laufen.
- An den Verkäufer schreibenNicht an den Paketdienst. Bestellnummer, Sendungsnummer, was passiert ist, neue Lieferung oder Erstattung, 14 Tage.
- Mit Karte oder PayPal gezahlt?Streitfall eröffnen — „Artikel nicht erhalten“ ist abgedeckt, das Geld kommt zurück, während der Verkäufer mit dem Paketdienst streitet.
- Verkäufer weigert sich: Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)Die Verbraucherstelle bestätigt die Regel und kann vermitteln; grenzüberschreitend: Ombudsstelle PostCom.
- Verhalten des Paketdienstes: PostCom — PostkommissionWiederholt nicht zugestellt, falsche „nicht angetroffen“-Karten, beschädigte Pakete — das ist Sache der Postaufsicht, nach der Beschwerdestelle des Dienstes.
📇 Alle Kontaktdaten
❓ Häufige Fragen
Die Verfolgung sagt „zugestellt“
Das beweist nicht, dass du es erhalten hast. Der Verkäufer muss die Zustellung an dich oder eine von dir bevollmächtigte Person belegen. Zustellfoto und Unterschrift anfordern.
Ich habe selbst ein Paket verschickt und es ist weg
Dann bist du Kunde des Paketdienstes: Nachforschungsauftrag innerhalb der Frist stellen (oft 7–30 Tage); die Haftung hängt von Produkt und Wertangabe ab.
Der Verkäufer ist eine Privatperson
Verbraucherrecht gilt nicht. Hast du über die Plattform gezahlt, nutze deren Käuferschutz; sonst ist es ein zivilrechtlicher Anspruch — und womöglich Betrug, siehe die Betrugsseite.
📎 Quellen
🔎 Häufige Suchanfragen
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🧭 Stimmt das noch?
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