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Einkaufen · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

📶 Mein Telefon- oder Internetanbieter berechnet zu viel oder repariert die Leitung nicht — wer entscheidet?

Direkte Antwort

Telekommunikationsanbieter haben ein gesetzliches Beschwerdeverfahren mit Frist und eine Regulierungsbehörde dahinter. Zuerst schriftlich beim Anbieter beschweren — Abrechnung, Geschwindigkeit weit unter Vertrag, tagelang tote Leitung, ein Wechsel, den du nie beantragt hast. Löst er es nicht in der Frist, entscheidet Ombudscom — Schlichtungsstelle Telekommunikation (031 310 11 77) — Regulierer oder Schlichtungsstelle für die Schweiz — kostenlos, und Anbieter halten sich daran. Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) (konsumentenschutz.ch) hilft bei Vertragsklauseln; Friedensrichter / Schlichtungsbehörde (ch.ch) ist die allgemeine Schlichtungsstelle, wenn es um den Verkauf statt um den Dienst geht.

Zuerst anrufenOmbudscom — Schlichtungsstelle Telekommunikation
Melden beiStiftung für Konsumentenschutz (SKS)
Wenn das nicht hilftFriedensrichter / Schlichtungsbehörde

🗣️ Was du sagst

„Vertrag [Nummer]. Seit [Datum] [ist die Leitung tot / beträgt die Geschwindigkeit [x] statt [y] / berechnet die Rechnung [Posten], den ich nie bestellt habe]. Ich erhebe eine förmliche Beschwerde und bitte um [Reparatur / Korrektur / Entlassung aus dem Vertrag] innerhalb der gesetzlichen Frist. Den unstrittigen Teil zahle ich weiter.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Beschwerde beim AnbieterSchriftlich, „förmliche Beschwerde“, Vertragsnummer. Datum notieren — hier beginnt die Frist.
  2. Messen und festhaltenSpeedtests zu verschiedenen Zeiten, Ausfalldaten, Screenshots der vertraglich zugesagten Geschwindigkeit.
  3. Ausstiege kennenEine Leitung dauerhaft weit unter der versprochenen Geschwindigkeit oder eine Preiserhöhung während der Laufzeit lassen dich nach EU-Telekomrecht ohne Strafe gehen.
  4. Eskalieren zu Ombudscom — Schlichtungsstelle TelekommunikationKostenlose Streitschlichtung; die Entscheidung ist für den Anbieter meist bindend.
  5. Wechseln ohne LückeRufnummernmitnahme ist ein Recht und dauert einen Werktag; der neue Anbieter erledigt es.

📇 Alle Kontaktdaten

Ombudscom — Schlichtungsstelle TelekommunikationSchlichtung mit Telekom-AnbieternNach Beschwerde beim Anbieter ohne Lösung📞 031 310 11 77🔗 www.ombudscom.ch
Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)Beratung, Musterbriefe, BeschwerdestelleWenn der Händler sich weigert🔗 www.konsumentenschutz.ch
Friedensrichter / SchlichtungsbehördeObligatorische Schlichtung vor Gericht, günstigBei Streitwert bis 30.000 CHF vereinfachtes Verfahren🔗 www.ch.ch/de/gerichte
SECO — Unlauterer WettbewerbMeldung unlauterer GeschäftspraktikenBei irreführender Werbung, Abo-Fallen, Fake-Shops🔗 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden.html

❓ Häufige Fragen

Sie haben mich ungefragt auf einen neuen Tarif umgestellt

Unzulässig. Schriftlich den alten Tarif zurückverlangen und bei Ombudscom — Schlichtungsstelle Telekommunikation beschweren; ungewollte Änderungen sind ein Dauerthema der Aufsicht.

Kann ich wegen schlechter Geschwindigkeit kündigen?

Ja, bei einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßigen Abweichung zwischen tatsächlicher und vertraglicher Geschwindigkeit. Messungen aufheben.

Der Ausfall dauerte eine Woche — Entschädigung?

Viele Länder verpflichten zu einer Gutschrift pro Ausfalltag nach Meldung. Ausdrücklich verlangen; Anbieter fügen sie selten von selbst hinzu.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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