Meine Energierechnung stimmt nicht und der Anbieter reagiert nicht — an wen wende ich mich?
Zuerst eine schriftliche Beschwerde beim Anbieter — er muss innerhalb einer Frist antworten, und die meisten Streitfälle enden hier, sobald du die Zählerstände hinter der Rechnung anforderst. Löst er es nicht, ist Schlichtungsstelle Energie (030 2757240-0) die unabhängige Stelle für Energiestreit in Deutschland: kostenlos, und der Anbieter muss mitmachen. Bundesnetzagentur — Verbraucherservice Energie (030 22480-500) beaufsichtigt die Anbieter und nimmt Beschwerden über Praktiken, nicht über einzelne Rechnungen. Den unstrittigen Teil zahlst du weiter — das hält die Versorgung an.
🗣️ Was du sagst
„Vertrag [Nummer], Rechnung [Nummer] vom [Datum]. Der abgerechnete Verbrauch von … kWh passt nicht zu meinem Zählerstand von … am [Datum]. Ich widerspreche der Rechnung und bitte um Korrektur binnen 4 Wochen. Den unstrittigen Betrag von … € zahle ich in der Zwischenzeit.“
🪜 Schritt für Schritt
- Zähler ablesenFoto mit Datum. Mit den Werten auf der Rechnung vergleichen; Schätzwerte sind als solche gekennzeichnet.
- Schriftlich beschwerenAn die Beschwerdeadresse des Anbieters, mit Vertragsnummer. Korrektur und schriftliche Antwort verlangen.
- Unstrittigen Teil zahlenDas schützt vor Sperre und zeigt guten Willen.
- Zu Schlichtungsstelle EnergieWenn die Frist des Anbieters verstrichen ist (meist 4–8 Wochen) oder die Antwort eine Ablehnung ist. Das Verfahren ist kostenlos.
- Praktiken statt Rechnungen: Bundesnetzagentur — Verbraucherservice EnergieUnfaire Preisänderungen, aggressiver Vertrieb, Anbieterwechsel ohne Zustimmung — dafür ist die Aufsicht da.
📇 Alle Kontaktdaten
❓ Häufige Fragen
Dürfen sie mich während des Streits sperren?
Nicht wegen eines strittigen Betrags, der bei der Schlichtung liegt, und nie ohne Ankündigung. Unstrittiges zahlen und das schriftlich sagen.
Sie haben meinen Verbrauch ein Jahr lang geschätzt
Du kannst eine Rechnung auf Basis echter Zählerstände verlangen. Zählerstand mit datiertem Foto übermitteln; die Differenz muss korrigiert werden.
Ich wurde ohne Zustimmung gewechselt
Das ist ein Fall für die Aufsicht. Bundesnetzagentur — Verbraucherservice Energie und den alten Anbieter kontaktieren; der Vertrag lässt sich rückabwickeln.
📎 Quellen
- Schlichtungsstelle Energie →
- Bundesnetzagentur — Verbraucherservice Energie →
- Verbraucherzentrale — Energieberatung →
🔎 Häufige Suchanfragen
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