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Reisen · Deutschland
Aktualisiert September 2026

✈️ Mein Flug war verspätet oder annulliert — wer setzt meine Entschädigung durch?

Direkte Antwort

Nach EU 261 stehen dir 250–600 € zu bei mindestens 3 Stunden Verspätung am Ziel, Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf oder Nichtbeförderung — es sei denn, die Airline beweist außergewöhnliche Umstände. Zuerst bei der Airline schriftlich fordern. Lehnt sie ab oder schweigt sie 6–8 Wochen, ist Luftfahrt-Bundesamt (LBA) — Fluggastrechte (lba.de) die nationale Durchsetzungsstelle in Deutschland; die Beschwerde dort ist kostenlos. söp — Schlichtungsstelle Personenverkehr bietet verbindliche Schlichtung. Betrag vorher mit unserem Flug-Tool prüfen.

Zuerst anrufenLuftfahrt-Bundesamt (LBA) — Fluggastrechte
Melden beisöp — Schlichtungsstelle Personenverkehr
Wenn das nicht hilftAmtsgericht

🗣️ Was du sagst

„Flug [Nummer] am [Datum] von [A] nach [B] kam … Stunden verspätet an / wurde am [Datum] annulliert. Nach Verordnung (EG) 261/2004 Art. 7 fordere ich … € Ausgleichszahlung auf [IBAN] binnen 14 Tagen. Buchungscode […].“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Betrag prüfenDistanz und Verspätung entscheiden: 250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km, 600 € darüber. Unser Fluggastrechte-Tool rechnet es in 30 Sekunden.
  2. Bei der Airline fordernOnline-Formular oder E-Mail. Bordkarte, Buchung und jede Nachricht zur Verspätung aufbewahren.
  3. 6–8 Wochen gebenDann eskalieren. „Außergewöhnliche Umstände“ muss die Airline beweisen — technische Defekte zählen nicht.
  4. Beschwerde bei Luftfahrt-Bundesamt (LBA) — FluggastrechteDie Durchsetzungsstelle für Abflüge aus Deutschland und Ankünfte mit EU-Airlines. Kostenlos; sie kann die Airline büßen.
  5. Verbindliche Entscheidung: söp — Schlichtungsstelle PersonenverkehrDie Schlichtungsstelle entscheidet; hält sich die Airline nicht daran, bleibt die Klage — meist ohne Anwalt möglich.

📇 Alle Kontaktdaten

Luftfahrt-Bundesamt (LBA) — FluggastrechteNationale Durchsetzungsstelle, BeschwerdeformularWenn die Airline ablehnt oder 6–8 Wochen schweigt🔗 www.lba.de/DE/Passagiere/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html
söp — Schlichtungsstelle PersonenverkehrKostenlose Schlichtung, Airline muss mitmachenNach dem Nein der Airline, bis 12 Monate nach Flug📞 030 6449933-0🔗 soep-online.de
AmtsgerichtKlage, meist ohne Anwalt, am Abflug- oder AnkunftsortWenn die Airline die Schlichtung ignoriert🔗 www.justiz.de

❓ Häufige Fragen

Welches Land ist zuständig?

Das Abflugland des gestörten Fluges. Bei Flügen in die EU mit einer EU-Airline das Ankunftsland.

Die Airline bietet einen Gutschein

Den kannst du ablehnen. Die Ausgleichszahlung ist Geld; die Ticketerstattung ist davon getrennt und ebenfalls Geld, wenn du nichts anderes vereinbarst.

Kostet das Flug-Tool etwas?

Nein. Es prüft den Anspruch und formuliert die Forderung; abschicken tust du sie selbst.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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