Mein Telefon- oder Internetanbieter berechnet zu viel oder repariert die Leitung nicht — wer entscheidet?
Telekommunikationsanbieter haben ein gesetzliches Beschwerdeverfahren mit Frist und eine Regulierungsbehörde dahinter. Zuerst schriftlich beim Anbieter beschweren — Abrechnung, Geschwindigkeit weit unter Vertrag, tagelang tote Leitung, ein Wechsel, den du nie beantragt hast. Löst er es nicht in der Frist, entscheidet Bundesnetzagentur — Verbraucherservice / Schlichtung (030 22480 500) — Regulierer oder Schlichtungsstelle für Deutschland — kostenlos, und Anbieter halten sich daran. Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de) hilft bei Vertragsklauseln; Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle (verbraucher-schlichter.de) ist die allgemeine Schlichtungsstelle, wenn es um den Verkauf statt um den Dienst geht.
🗣️ Was du sagst
„Vertrag [Nummer]. Seit [Datum] [ist die Leitung tot / beträgt die Geschwindigkeit [x] statt [y] / berechnet die Rechnung [Posten], den ich nie bestellt habe]. Ich erhebe eine förmliche Beschwerde und bitte um [Reparatur / Korrektur / Entlassung aus dem Vertrag] innerhalb der gesetzlichen Frist. Den unstrittigen Teil zahle ich weiter.“
🪜 Schritt für Schritt
- Beschwerde beim AnbieterSchriftlich, „förmliche Beschwerde“, Vertragsnummer. Datum notieren — hier beginnt die Frist.
- Messen und festhaltenSpeedtests zu verschiedenen Zeiten, Ausfalldaten, Screenshots der vertraglich zugesagten Geschwindigkeit.
- Ausstiege kennenEine Leitung dauerhaft weit unter der versprochenen Geschwindigkeit oder eine Preiserhöhung während der Laufzeit lassen dich nach EU-Telekomrecht ohne Strafe gehen.
- Eskalieren zu Bundesnetzagentur — Verbraucherservice / SchlichtungKostenlose Streitschlichtung; die Entscheidung ist für den Anbieter meist bindend.
- Wechseln ohne LückeRufnummernmitnahme ist ein Recht und dauert einen Werktag; der neue Anbieter erledigt es.
📇 Alle Kontaktdaten
❓ Häufige Fragen
Sie haben mich ungefragt auf einen neuen Tarif umgestellt
Unzulässig. Schriftlich den alten Tarif zurückverlangen und bei Bundesnetzagentur — Verbraucherservice / Schlichtung beschweren; ungewollte Änderungen sind ein Dauerthema der Aufsicht.
Kann ich wegen schlechter Geschwindigkeit kündigen?
Ja, bei einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßigen Abweichung zwischen tatsächlicher und vertraglicher Geschwindigkeit. Messungen aufheben.
Der Ausfall dauerte eine Woche — Entschädigung?
Viele Länder verpflichten zu einer Gutschrift pro Ausfalltag nach Meldung. Ausdrücklich verlangen; Anbieter fügen sie selten von selbst hinzu.
📎 Quellen
- Bundesnetzagentur — Verbraucherservice / Schlichtung →
- Verbraucherzentrale →
- Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle →
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland →
🔎 Häufige Suchanfragen
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🧭 Stimmt das noch?
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