Darf Ich?
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§ 17 BMG · Meldebehörde
Aktualisiert November 2026

🏠 Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit zum Ummelden?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Zwei Wochen ab dem Einzug. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG). Du brauchst deinen Personalausweis oder Pass und die Bestätigung des Wohnungsgebers, die dir dein Vermieter innerhalb derselben Frist ausstellen muss (§ 19 BMG). Ziehst du innerhalb Deutschlands um, meldest du dich nur am neuen Wohnort an – abmelden musst du dich nur, wenn du keine neue Wohnung in Deutschland beziehst, etwa beim Umzug ins Ausland. Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 €.

📋 Die Regeln

  • Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
  • Vorlegen: Personalausweis oder Pass und die Wohnungsgeberbestätigung (bei elektronischer Bestätigung das Zuordnungsmerkmal)
  • Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb der zwei Wochen bestätigen: Name und Anschrift des Wohnungsgebers (und des Eigentümers), Einzugsdatum, Anschrift, Namen der Einziehenden
  • Abmeldung nur bei Auszug ohne neue Wohnung im Inland, innerhalb von zwei Wochen und frühestens eine Woche vor dem Auszug
  • Mehrere Wohnungen: Die vorwiegend benutzte ist die Hauptwohnung; jeden Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen melden
  • Kinder unter 16 meldet an, in wessen Wohnung sie einziehen

🔓 Ausnahmen

  • Bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung: keine An- oder Abmeldung, wenn du schon in Deutschland gemeldet bist; wer sonst im Ausland wohnt, muss sich nach drei Monaten anmelden
  • Elektronische Anmeldung: Das Gesetz sieht sie vor (§ 23a BMG); ob deine Meldebehörde sie anbietet, erfährst du dort
  • Die elektronische Meldebescheinigung ist kostenlos
  • Verweigert der Vermieter die Bestätigung, musst du das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen

⚠️ Strafen & Bußgelder

Wer sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, sich nicht rechtzeitig abmeldet oder als Wohnungsgeber den Einzug nicht rechtzeitig bestätigt, handelt ordnungswidrig: Geldbuße bis 1.000 € (§ 54 BMG). Wer eine Wohnanschrift für eine Anmeldung anbietet oder zur Verfügung stellt, obwohl dort niemand einzieht (Scheinanmeldung), riskiert bis zu 50.000 €.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-11-03

❓ Häufige Fragen

Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?

Nicht, wenn du innerhalb Deutschlands umziehst: Dann meldest du dich nur am neuen Wohnort an. Abmelden musst du dich nur, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue Wohnung im Inland beziehst – innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug und frühestens eine Woche vorher.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Eine Bestätigung deines Vermieters oder einer von ihm beauftragten Person, dass du eingezogen bist. Sie enthält Name und Anschrift des Wohnungsgebers (und des Eigentümers, falls das jemand anderes ist), das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen. Der Wohnungsgeber kann sie auch elektronisch direkt an die Meldebehörde geben; dann bekommst du ein Zuordnungsmerkmal.

Was passiert, wenn ich mich zu spät ummelde?

Eine Anmeldung, die nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfolgt, ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bis zu 1.000 € betragen.

Was tun, wenn der Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?

Teile das der Meldebehörde unverzüglich mit. Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet mitzuwirken, und wer den Einzug nicht oder nicht rechtzeitig bestätigt, handelt selbst ordnungswidrig.

Muss ich eine Zweitwohnung anmelden?

Ja, auch eine Nebenwohnung meldest du innerhalb von zwei Wochen an und gibst an, welche Wohnung deine Hauptwohnung ist. Bist du schon in Deutschland gemeldet und wohnst höchstens sechs Monate in der weiteren Wohnung, entfällt die An- und Abmeldung.

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