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Abos & Verträge · Österreich
Geprüft 2026-09-30

📲 App, Spiel oder Streaming funktioniert nicht: Was gilt für Österreich?

Kurze Antwort

Digitale Inhalte und Dienste — Apps, Spiele, Software, Streaming, Cloud-Speicher — müssen bereitgestellt werden und so funktionieren wie versprochen. Tun sie das nicht, muss der Anbieter das unentgeltlich beheben; tut er das nicht, kannst du eine Preisminderung verlangen oder den Vertrag beenden und dein Geld zurückbekommen.

⏱ FristBei einem einmaligen Kauf haftet der Anbieter für Mängel mindestens 2 Jahre; bei einem Abo, solange es läuft.

📜 Deine Rechte

EUDie EU-Regel

Das EU-Verbraucherrecht gilt in jedem EU-Land. Jedes Land übernimmt es in sein eigenes Recht — die nationale Regel steht unten.

  • Stellt der Anbieter die digitalen Inhalte oder Dienste nicht bereit, forderst du ihn zur Bereitstellung auf; tut er das dann immer noch nicht, unverzüglich oder innerhalb einer vereinbarten zusätzlichen Frist, kannst du den Vertrag beenden (Art. 13 Richtlinie (EU) 2019/770).
  • Funktioniert es nicht wie vereinbart, hast du Anspruch darauf, dass der vertragsgemäße Zustand unentgeltlich und innerhalb einer angemessenen Frist hergestellt wird (Art. 14).
  • Du kannst eine Preisminderung verlangen oder den Vertrag beenden, wenn der Anbieter den Mangel nicht behebt, der Mangel schwerwiegend ist oder der Anbieter sich weigert (Art. 14 Abs. 4).
  • Bei einmaliger Bereitstellung haftet der Anbieter für Mängel, die innerhalb von mindestens 2 Jahren offenbar werden; bei fortlaufender Bereitstellung während der gesamten Vertragslaufzeit (Art. 11).
  • Der Anbieter muss beweisen, dass die Inhalte vertragsgemäß waren: bei einmaliger Bereitstellung für Mängel, die innerhalb von 1 Jahr offenbar werden, bei fortlaufender Bereitstellung während der gesamten Vertragslaufzeit (Art. 12).
  • Nach der Vertragsbeendigung erstattet dir der Anbieter das Geld unverzüglich und binnen 14 Tagen (Art. 16 und 18).
Offizielle Quelle: publications.europa.eu · Geprüft 2026-09-30

Die Regeln für Österreich

Bei einmal bereitgestellten digitalen Inhalten oder Diensten haftet der Unternehmer für Mängel, die bei Bereitstellung vorliegen und binnen zwei Jahren hervorkommen; bei laufender Bereitstellung für die ganze Dauer. Wird gar nicht geliefert, forderst du zur Bereitstellung auf und kannst sonst zurücktreten.

  • Einmalige Bereitstellung: Zeigt sich ein Mangel binnen eines Jahres, wird vermutet, dass er schon bei Bereitstellung bestand. Laufende Bereitstellung: Der Unternehmer muss beweisen, dass die Leistung vertragsgemäß war (§ 19 VGG). (ris.bka.gv.at)
  • Stellt der Unternehmer die digitale Leistung nicht bereit, kannst du ihn ohne Fristsetzung dazu auffordern; bleibt sie weiter aus, kannst du vom Vertrag zurücktreten (§ 7d KSchG). (ris.bka.gv.at)
Gesetz: §§ 16–20 VGG, § 7d KSchG
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

🪜 Schritt für Schritt

  1. Problem festhaltenScreenshots, Fehlermeldungen, Daten, Gerät und Version.
  2. Einmal den Support in der App nutzenViele Probleme liegen am Konto. Notier dir die Ticketnummer.
  3. Den Brief schickenEr fordert den Anbieter auf, bis zu einem Datum bereitzustellen oder den Fehler zu beheben.
  4. Nicht behoben?Verlange eine Preisminderung oder beende den Vertrag und hol dir dein Geld zurück.
  5. Über einen App-Store bezahlt?Dein Vertrag besteht vielleicht mit dem App-Store: Schick den Brief auch dorthin.

✉️ Dein Brief

Information, keine Rechtsberatung. FFCheck ist unabhängig und mit keiner Behörde, keinem Gericht und keinem Unternehmen verbunden. Der Brief ist eine Vorlage mit deinen Angaben: Du prüfst ihn und verschickst ihn selbst.

Trag deine Angaben ein. Der Brief erscheint auf dieser Seite: kopier ihn in eine E-Mail oder ins Kontaktformular des Händlers oder druck ihn aus. Nichts von dem, was du eingibst, wird gespeichert.

Name des Shops oder Unternehmens
Was ist passiert Pflichtfeld
Kurz und sachlich, z. B. „der Bildschirm bleibt nach dem Laden schwarz“.
Dein vollständiger Name
Optional, aber für einen Brief per Post nötig.
Sprache des Briefs

🧭 Wenn der Händler nicht antwortet

Lass dem Händler die Frist aus deinem Brief. Danach in dieser Reihenfolge:

Eine Schlichtungsstelle (außergerichtliche Streitbeilegung) kann den Streit beilegen. Der Händler muss dir sagen, welche Schlichtungsstelle zuständig ist (auf seiner Website, in den AGB oder in seiner Antwort).

Schlichtung für VerbrauchergeschäfteStaatlich anerkannte, kostenlose Schlichtung von Streitigkeiten mit Unternehmen.📞 +43 1 890 63 11 🔗 verbraucherschlichtung.at
Konsumentenportal des Sozialministeriums (konsumentenfragen.at)Portal des Sozialministeriums: informiert über deine Rechte und zuständige Stellen.🔗 konsumentenfragen.at

Händler in einem anderen EU-Land? Das Europäische Verbraucherzentrum hilft kostenlos.

Europäisches Verbraucherzentrum ÖsterreichKostenlose Hilfe bei Streit mit Firmen aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder Großbritannien.🔗 europakonsument.at
Mahnverfahren (Bezirksgericht)Gerichtlicher Zahlungsbefehl ohne Verhandlung für Geldforderungen bis 75.000 Euro.🔗 oesterreich.gv.at

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 €, ein schriftliches Verfahren ohne Anwalt. e-justice.europa.eu

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Nutze stattdessen die Stellen auf dieser Seite.

❓ Häufige Fragen

Ich habe mit meinen Daten bezahlt, nicht mit Geld. Gilt das trotzdem?

Ja, die Regeln gelten auch für Inhalte und Dienste, die du im Austausch gegen personenbezogene Daten bekommst, nicht nur gegen Geld.

Darf der Anbieter den Dienst später ändern?

Nur unter den Bedingungen des Vertrags und des Gesetzes; bei einer Änderung zu deinem Nachteil kannst du den Vertrag in der Regel beenden.

Habe ich bei einem Download 14 Tage Widerrufsrecht?

Nur bis der Download beginnt, wenn du der sofortigen Bereitstellung zugestimmt und den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hast.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-09-30

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

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