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Einkäufe · Österreich
Geprüft 2026-09-30

🛠️ Gekaufte Ware ist mangelhaft: Welche Rechte habe ich? Was gilt für Österreich?

Kurze Antwort

Der Verkäufer — nicht der Hersteller — haftet, wenn Ware mangelhaft ist oder nicht der Beschreibung entspricht. Du kannst eine kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen; klappt das nicht oder dauert es zu lange, eine Minderung des Preises oder dein Geld zurück.

⏱ FristDer Verkäufer haftet für Mängel, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten (siehe die Regeln für Österreich unten). Werde aktiv, sobald du den Mangel bemerkst.

📜 Deine Rechte

EUDie EU-Regel

Das EU-Verbraucherrecht gilt in jedem EU-Land. Jedes Land übernimmt es in sein eigenes Recht — die nationale Regel steht unten.

  • Der Verkäufer haftet für jede Vertragswidrigkeit, die bei Lieferung der Ware besteht und innerhalb von mindestens 2 Jahren offenbar wird (Art. 10 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2019/771). Die Länder dürfen längere Fristen beibehalten (Art. 10 Abs. 3).
  • Bei einem Mangel, der innerhalb von 1 Jahr nach Lieferung offenbar wird, wird vermutet, dass er schon bei Lieferung bestand, außer der Verkäufer beweist das Gegenteil; die Länder dürfen dies auf 2 Jahre verlängern (Art. 11).
  • Wird die Ware repariert, verlängert sich die Haftungsfrist des Verkäufers einmalig um 12 Monate (Art. 10 Abs. 2a, eingefügt durch Richtlinie (EU) 2024/1799, anwendbar ab dem 31. Juli 2026).
  • Du wählst zuerst zwischen Reparatur und Ersatzlieferung, außer die gewählte Abhilfe ist unmöglich oder unverhältnismäßig (Art. 13 Abs. 2).
  • Reparatur oder Ersatzlieferung erfolgen unentgeltlich, innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für dich (Art. 14 Abs. 1).
  • Du kannst eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer nicht repariert oder ersetzt hat, der Mangel wieder auftritt, schwerwiegend ist oder der Verkäufer sich weigert (Art. 13 Abs. 4). Nicht bei einem geringfügigen Mangel (Art. 13 Abs. 5).
Offizielle Quelle: publications.europa.eu · Geprüft 2026-09-30

Die Regeln für Österreich

Nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz haftet der Händler für jeden Mangel, der bei Übergabe vorliegt und innerhalb von zwei Jahren hervorkommt. Zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe da war. Zuerst verlangst du Verbesserung oder Austausch, erst dann Preisminderung oder Vertragsauflösung.

  • Deine Gewährleistungsansprüche verjähren drei Monate nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist (§ 28 VGG). (ris.bka.gv.at)
  • Bei gebrauchten Waren kann die Frist nur auf ein Jahr verkürzt werden, wenn das im Einzelnen ausgehandelt wurde; bei Autos nur, wenn die Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt (§ 10 Abs. 4 VGG). (ris.bka.gv.at)
  • Neu ab 1. Oktober 2026 (BGBl. I Nr. 60/2026): Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2026 verlängert eine Verbesserung (Reparatur) die Gewährleistungsfrist einmal um ein Jahr (§ 10 Abs. 2a VGG). (ris.bka.gv.at)
  • Verbesserung oder Austausch müssen in angemessener Frist, kostenlos und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für dich erfolgen (§ 13 VGG). (ris.bka.gv.at)
Gesetz: §§ 10–15, 28 VGG
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

🪜 Schritt für Schritt

  1. Mangel festhaltenWas kaputt ist, seit wann, Fotos oder ein kurzes Video. Heb den Kassenbon oder die Bestellbestätigung auf.
  2. An den Verkäufer wenden, nicht an den HerstellerDein gesetzlicher Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer. Eine Herstellergarantie kommt zusätzlich dazu, sie ersetzt ihn nicht.
  3. Reparatur oder Ersatzlieferung wählenNutze den Brief unten und setz eine angemessene Frist.
  4. Weder Reparatur noch Ersatz?Verlange eine Minderung oder tritt vom Vertrag zurück und hol dir dein Geld zurück (das steht im Brief).
  5. Nächste SchritteDie Stellen unter „Wenn der Händler nicht antwortet“.

✉️ Dein Brief

Information, keine Rechtsberatung. FFCheck ist unabhängig und mit keiner Behörde, keinem Gericht und keinem Unternehmen verbunden. Der Brief ist eine Vorlage mit deinen Angaben: Du prüfst ihn und verschickst ihn selbst.

Trag deine Angaben ein. Der Brief erscheint auf dieser Seite: kopier ihn in eine E-Mail oder ins Kontaktformular des Händlers oder druck ihn aus. Nichts von dem, was du eingibst, wird gespeichert.

Name des Shops oder Unternehmens
z. B. „1 Paar Laufschuhe, Größe 42“
Kurz und sachlich, z. B. „der Bildschirm bleibt nach dem Laden schwarz“.
Was du verlangst Pflichtfeld
Dein vollständiger Name
Optional, aber für einen Brief per Post nötig.
Sprache des Briefs

🧭 Wenn der Händler nicht antwortet

Lass dem Händler die Frist aus deinem Brief. Danach in dieser Reihenfolge:

Eine Schlichtungsstelle (außergerichtliche Streitbeilegung) kann den Streit beilegen. Der Händler muss dir sagen, welche Schlichtungsstelle zuständig ist (auf seiner Website, in den AGB oder in seiner Antwort).

Schlichtung für VerbrauchergeschäfteStaatlich anerkannte, kostenlose Schlichtung von Streitigkeiten mit Unternehmen.📞 +43 1 890 63 11 🔗 verbraucherschlichtung.at
Konsumentenportal des Sozialministeriums (konsumentenfragen.at)Portal des Sozialministeriums: informiert über deine Rechte und zuständige Stellen.🔗 konsumentenfragen.at

Händler in einem anderen EU-Land? Das Europäische Verbraucherzentrum hilft kostenlos.

Europäisches Verbraucherzentrum ÖsterreichKostenlose Hilfe bei Streit mit Firmen aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder Großbritannien.🔗 europakonsument.at
Mahnverfahren (Bezirksgericht)Gerichtlicher Zahlungsbefehl ohne Verhandlung für Geldforderungen bis 75.000 Euro.🔗 oesterreich.gv.at

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 €, ein schriftliches Verfahren ohne Anwalt. e-justice.europa.eu

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Nutze stattdessen die Stellen auf dieser Seite.

📇 Alle zuständigen Stellen für Österreich →

❓ Häufige Fragen

Der Shop sagt: Wende dich an den Hersteller. Stimmt das?

Nein. Für die gesetzliche Gewährleistung haftet der Verkäufer. Du kannst zusätzlich eine Garantie des Herstellers nutzen, musst aber nicht.

Muss ich die Reparatur oder den Versand bezahlen?

Nein. Die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands ist unentgeltlich, einschließlich der Versandkosten.

Was, wenn der Mangel erst nach Ablauf der Vermutungsfrist auftritt?

Der Verkäufer haftet innerhalb der gesetzlichen Frist weiterhin, aber du musst unter Umständen zeigen, dass der Mangel schon bei Lieferung bestand (zum Beispiel durch ein Gutachten oder die Art des Mangels).

📎 Quellen

Geprüft: 2026-09-30

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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