Gekaufte Ware ist mangelhaft: Welche Rechte habe ich? Was gilt für Österreich?
Der Verkäufer — nicht der Hersteller — haftet, wenn Ware mangelhaft ist oder nicht der Beschreibung entspricht. Du kannst eine kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen; klappt das nicht oder dauert es zu lange, eine Minderung des Preises oder dein Geld zurück.
📜 Deine Rechte
EUDie EU-Regel
Das EU-Verbraucherrecht gilt in jedem EU-Land. Jedes Land übernimmt es in sein eigenes Recht — die nationale Regel steht unten.
- Der Verkäufer haftet für jede Vertragswidrigkeit, die bei Lieferung der Ware besteht und innerhalb von mindestens 2 Jahren offenbar wird (Art. 10 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2019/771). Die Länder dürfen längere Fristen beibehalten (Art. 10 Abs. 3).
- Bei einem Mangel, der innerhalb von 1 Jahr nach Lieferung offenbar wird, wird vermutet, dass er schon bei Lieferung bestand, außer der Verkäufer beweist das Gegenteil; die Länder dürfen dies auf 2 Jahre verlängern (Art. 11).
- Wird die Ware repariert, verlängert sich die Haftungsfrist des Verkäufers einmalig um 12 Monate (Art. 10 Abs. 2a, eingefügt durch Richtlinie (EU) 2024/1799, anwendbar ab dem 31. Juli 2026).
- Du wählst zuerst zwischen Reparatur und Ersatzlieferung, außer die gewählte Abhilfe ist unmöglich oder unverhältnismäßig (Art. 13 Abs. 2).
- Reparatur oder Ersatzlieferung erfolgen unentgeltlich, innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für dich (Art. 14 Abs. 1).
- Du kannst eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer nicht repariert oder ersetzt hat, der Mangel wieder auftritt, schwerwiegend ist oder der Verkäufer sich weigert (Art. 13 Abs. 4). Nicht bei einem geringfügigen Mangel (Art. 13 Abs. 5).
Die Regeln für Österreich
Nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz haftet der Händler für jeden Mangel, der bei Übergabe vorliegt und innerhalb von zwei Jahren hervorkommt. Zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe da war. Zuerst verlangst du Verbesserung oder Austausch, erst dann Preisminderung oder Vertragsauflösung.
- Deine Gewährleistungsansprüche verjähren drei Monate nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist (§ 28 VGG). (ris.bka.gv.at)
- Bei gebrauchten Waren kann die Frist nur auf ein Jahr verkürzt werden, wenn das im Einzelnen ausgehandelt wurde; bei Autos nur, wenn die Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt (§ 10 Abs. 4 VGG). (ris.bka.gv.at)
- Neu ab 1. Oktober 2026 (BGBl. I Nr. 60/2026): Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2026 verlängert eine Verbesserung (Reparatur) die Gewährleistungsfrist einmal um ein Jahr (§ 10 Abs. 2a VGG). (ris.bka.gv.at)
- Verbesserung oder Austausch müssen in angemessener Frist, kostenlos und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für dich erfolgen (§ 13 VGG). (ris.bka.gv.at)
🪜 Schritt für Schritt
- Mangel festhaltenWas kaputt ist, seit wann, Fotos oder ein kurzes Video. Heb den Kassenbon oder die Bestellbestätigung auf.
- An den Verkäufer wenden, nicht an den HerstellerDein gesetzlicher Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer. Eine Herstellergarantie kommt zusätzlich dazu, sie ersetzt ihn nicht.
- Reparatur oder Ersatzlieferung wählenNutze den Brief unten und setz eine angemessene Frist.
- Weder Reparatur noch Ersatz?Verlange eine Minderung oder tritt vom Vertrag zurück und hol dir dein Geld zurück (das steht im Brief).
- Nächste SchritteDie Stellen unter „Wenn der Händler nicht antwortet“.
✉️ Dein Brief
Trag deine Angaben ein. Der Brief erscheint auf dieser Seite: kopier ihn in eine E-Mail oder ins Kontaktformular des Händlers oder druck ihn aus. Nichts von dem, was du eingibst, wird gespeichert.
🧭 Wenn der Händler nicht antwortet
Lass dem Händler die Frist aus deinem Brief. Danach in dieser Reihenfolge:
Eine Schlichtungsstelle (außergerichtliche Streitbeilegung) kann den Streit beilegen. Der Händler muss dir sagen, welche Schlichtungsstelle zuständig ist (auf seiner Website, in den AGB oder in seiner Antwort).
Händler in einem anderen EU-Land? Das Europäische Verbraucherzentrum hilft kostenlos.
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 €, ein schriftliches Verfahren ohne Anwalt. e-justice.europa.eu
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Nutze stattdessen die Stellen auf dieser Seite.
❓ Häufige Fragen
Der Shop sagt: Wende dich an den Hersteller. Stimmt das?
Nein. Für die gesetzliche Gewährleistung haftet der Verkäufer. Du kannst zusätzlich eine Garantie des Herstellers nutzen, musst aber nicht.
Muss ich die Reparatur oder den Versand bezahlen?
Nein. Die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands ist unentgeltlich, einschließlich der Versandkosten.
Was, wenn der Mangel erst nach Ablauf der Vermutungsfrist auftritt?
Der Verkäufer haftet innerhalb der gesetzlichen Frist weiterhin, aber du musst unter Umständen zeigen, dass der Mangel schon bei Lieferung bestand (zum Beispiel durch ein Gutachten oder die Art des Mangels).
📎 Quellen
- ris.bka.gv.at →
- ris.bka.gv.at →
- publications.europa.eu →
- verbraucherschlichtung.at →
- konsumentenfragen.at →
- europakonsument.at →
- oesterreich.gv.at →
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