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Zahlungen & Reisen · Deutschland
Geprüft 2026-09-30

🏖️ Meine Pauschalreise ist schiefgegangen: Was kann ich verlangen? Was gilt für Deutschland?

Kurze Antwort

Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter für alle Teile verantwortlich: Flüge, Hotel, Transfers. Ist etwas nicht wie gebucht, kannst du eine Minderung des Reisepreises und Schadensersatz verlangen; sagt der Veranstalter die Reise ab, erstattet er alles innerhalb von 14 Tagen.

⏱ FristMelde Mängel dem Veranstalter unverzüglich, am besten vor Ort. Nach einer Absage: Erstattung innerhalb von 14 Tagen.

📜 Deine Rechte

EUDie EU-Regel

Das EU-Verbraucherrecht gilt in jedem EU-Land. Jedes Land übernimmt es in sein eigenes Recht — die nationale Regel steht unten.

  • Der Reiseveranstalter ist für die Erbringung aller Reiseleistungen der Pauschalreise verantwortlich, egal wer sie erbringt (Art. 13 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2015/2302).
  • Du teilst dem Veranstalter jede Vertragswidrigkeit, die du während der Reise bemerkst, unverzüglich mit (Art. 13 Abs. 2).
  • Du hast Anspruch auf eine Preisminderung für jeden Zeitraum, in dem die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht wurden, und auf Schadensersatz, außer der Veranstalter beweist, dass das Problem dir, einem unbeteiligten Dritten oder unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen zuzurechnen ist (Art. 14 Abs. 1–3).
  • Du kannst vor Reisebeginn ohne Gebühr zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe die Reise erheblich beeinträchtigen (Art. 12 Abs. 2).
  • Sagt der Veranstalter ab oder trittst du zurück, erstattet der Veranstalter die fälligen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen (Art. 12 Abs. 4).
  • Erhöht der Veranstalter den Preis um mehr als 8 %, kannst du ohne Gebühr zurücktreten (Art. 11 Abs. 2).
Offizielle Quelle: publications.europa.eu · Geprüft 2026-09-30

Die Regeln für Deutschland

Der Reiseveranstalter muss dir die Pauschalreise frei von Reisemängeln verschaffen (§ 651i BGB). Melde Mängel unverzüglich (§ 651o BGB); du kannst Abhilfe, Minderung (§ 651m) und Schadensersatz (§ 651n BGB) verlangen.

  • Du kannst vor Reisebeginn jederzeit gegen eine angemessene Entschädigung zurücktreten; bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Zielort oder in der Nähe kostenlos. Die Erstattung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen (§ 651h BGB). (gesetze-im-internet.de)
  • Eine Preiserhöhung um mehr als 8 % darf nicht einseitig erfolgen: Du kannst sie annehmen oder vom Vertrag zurücktreten (§ 651g BGB). (gesetze-im-internet.de)
Gesetz: §§ 651g, 651h, 651i, 651m, 651n, 651o BGB
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de · Geprüft 2026-09-30

🪜 Schritt für Schritt

  1. Mängel vor Ort meldenBei der Reiseleitung des Veranstalters oder unter seiner Kontaktnummer, wenn möglich schriftlich. Fotos, Belege, Namen.
  2. Alle Kosten belegenExtra-Taxis, Essen, ein anderes Hotel: Heb die Belege für den Schadensersatz auf.
  3. Nach der Rückkehr schreibenNutze den Brief unten: was schiefging, wann du es gemeldet hast, was du verlangst.
  4. Reise abgesagt?Der Brief verlangt die volle Erstattung innerhalb von 14 Tagen nach der Absage.
  5. Nächste SchritteDie Schlichtungsstelle für Reisen oder die Stellen unter „Wenn der Händler nicht antwortet“.

✉️ Dein Brief

Information, keine Rechtsberatung. FFCheck ist unabhängig und mit keiner Behörde, keinem Gericht und keinem Unternehmen verbunden. Der Brief ist eine Vorlage mit deinen Angaben: Du prüfst ihn und verschickst ihn selbst.

Trag deine Angaben ein. Der Brief erscheint auf dieser Seite: kopier ihn in eine E-Mail oder ins Kontaktformular des Händlers oder druck ihn aus. Nichts von dem, was du eingibst, wird gespeichert.

Name des Shops oder Unternehmens
Was ist passiert Pflichtfeld
Dein vollständiger Name
Optional, aber für einen Brief per Post nötig.
Sprache des Briefs

🧭 Wenn der Händler nicht antwortet

Lass dem Händler die Frist aus deinem Brief. Danach in dieser Reihenfolge:

Eine Schlichtungsstelle (außergerichtliche Streitbeilegung) kann den Streit beilegen. Der Händler muss dir sagen, welche Schlichtungsstelle zuständig ist (auf seiner Website, in den AGB oder in seiner Antwort).

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V.Kostenlose Schlichtung bei Flug, Bahn, Bus, Schiff und Pauschalreisen.🔗 schlichtung-reise-und-verkehr.de
Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e. V.Außergerichtliche Schlichtung mit Unternehmen, wenn keine spezielle Schlichtungsstelle zuständig ist.🔗 universalschlichtungsstelle.de

Händler in einem anderen EU-Land? Das Europäische Verbraucherzentrum hilft kostenlos.

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ)Kostenlose Hilfe bei Streit mit Händlern in anderen EU-Ländern, Island oder Norwegen.🔗 evz.de
Amtsgericht – Verfahren nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO)Bis 1.000 Euro kann das Amtsgericht ein vereinfachtes Verfahren führen; mündliche Verhandlung auf Antrag.🔗 gesetze-im-internet.de

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 €, ein schriftliches Verfahren ohne Anwalt. e-justice.europa.eu

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Nutze stattdessen die Stellen auf dieser Seite.

📇 Alle zuständigen Stellen für Deutschland →

❓ Häufige Fragen

Der Veranstalter sagt, das Hotel ist verantwortlich. Stimmt das?

Nein. Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter für alle Leistungen darin verantwortlich.

Darf mir der Veranstalter einen Gutschein statt einer Erstattung geben?

Nur wenn du zustimmst. Die Erstattung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.

Ich habe Flug und Hotel getrennt gebucht. Ist das eine Pauschalreise?

Nicht unbedingt; dann haftet jeder Anbieter für seine eigene Leistung. Für einen Flug sieh dir die Fluggastrechte an.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-09-30

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

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