Mein Telefon oder Internet funktioniert nicht: Bekomme ich in Liechtenstein eine Entschädigung?
Bleibt dein Telefon- oder Internetdienst anhaltend oder häufig deutlich hinter dem Vertrag zurück, darfst du kostenlos kündigen. Die AGB deines Anbieters müssen zudem regeln, welche Entschädigung oder Erstattung gilt, wenn die vereinbarte Mindestqualität nicht erreicht wird (VKND Art. 17 und 14).
Wenn deine Leitung gestört ist, muss dein Anbieter die Störung beheben. In manchen Ländern bekommst du eine Entschädigung, wenn eine Störung nicht rechtzeitig behoben wird; was in Liechtenstein gilt und was das für Notrufe bedeutet, steht unten.
📜 Die Regeln in Liechtenstein
Entschädigung
Ein gesetzlich fixer Entschädigungsbetrag wurde nicht gefunden. Entschädigung und Erstattung richten sich nach den AGB deines Anbieters, die solche Regeln enthalten müssen (VKND Art. 14).
Notrufe
Notrufe per Anruf und Text müssen kostenlos und ununterbrochen erreichbar sein; die 112 nimmt auch textbasierte Notrufe an, auch von Roaming-Nutzern, und deine Nummer wird auch bei unterdrückter Anzeige übermittelt (VKND Art. 31).
Die Details
- Bei anhaltenden oder häufig auftretenden Störungen hast du laut Kommunikationsgesetz das Recht, den Vertrag innert Monatsfrist ohne zusätzliche Kosten aufzulösen (KomG Art. 17). (gesetze.li)
- Auch bei einer Sperre wegen Zahlungsverzug darf der Zugang zu Notrufnummern nicht unterbrochen werden, und vorher braucht es eine Mahnung mit mindestens zwei Wochen Nachfrist (VKND Art. 25). (gesetze.li)
- Bei einem Totalausfall des Netzes oder höherer Gewalt muss die Regierung alle nötigen Massnahmen treffen, damit Sprach- und Internetdienste möglichst vollständig verfügbar bleiben (KomG Art. 15). (gesetze.li)
Amt für Kommunikation (AK)
Die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation in Liechtenstein. Sie beaufsichtigt die Anbieter und ist die offizielle Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Telefon- oder Internetanbietern.
🪜 Schritt für Schritt
- Die Störung sofort meldenMelde sie telefonisch oder online beim Störungsdienst deines Anbieters und notiere Datum, Uhrzeit und Vorgangsnummer.
- Alles festhaltenSchreib auf, wie lange der Ausfall dauert und was du in dieser Zeit nicht nutzen konntest.
- Entschädigung oder Erstattung verlangenWird die Störung nicht rechtzeitig behoben, verlange schriftlich die Entschädigung oder Preisminderung, die dir zusteht.
- Wenn nötig weitergehenLehnt der Anbieter ab, beschwer dich schriftlich und wende dich dann an die Schlichtungsstelle.
📇 An wen du dich wenden kannst
❓ Häufige Fragen
Kann ich bei einer Störung noch den Notruf wählen?
Notrufe vom Handy laufen meist über jedes verfügbare Netz. Kommt dein Handy nicht ins Netz, bitte jemanden in der Nähe, für dich anzurufen.
Gibt es auch für eine kurze Störung eine Entschädigung?
Meist nur für längere Störungen oder verpasste Reparaturtermine. Die Regel für Liechtenstein, falls es eine gibt, steht auf dieser Seite.
Was, wenn die Störung immer wieder auftritt?
Wiederholte Störungen können dir das Recht auf einen niedrigeren Preis oder eine Kündigung geben. Frag die Regulierungsbehörde oder die Schlichtungsstelle.
📎 Quellen
🧭 Stimmt das noch?
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