Mein Handy- oder Internetvertrag wird teurer: Kann ich in Liechtenstein kündigen?
Kündigt dein Anbieter eine Änderung der Vertragsbedingungen an, etwa eine Preiserhöhung, darfst du ohne zusätzliche Kosten kündigen. Er muss dich mindestens einen Monat im Voraus auf einem dauerhaften Datenträger informieren, danach hast du einen Monat Zeit zum Kündigen (VKND Art. 17).
Ändert dein Anbieter während der Vertragslaufzeit den Preis oder die Bedingungen, darfst du eventuell ohne Gebühr kündigen. Das hängt davon ab, was dein Vertrag bereits zu Preisänderungen regelt, und von den Regeln in Liechtenstein.
📜 Die Regeln in Liechtenstein
Die Details
- Kein Kündigungsrecht besteht nur, wenn die Änderung ausschliesslich zu deinem Vorteil ist, rein administrativ ohne Nachteil für dich ist oder wegen einer Gesetzesänderung zwingend nötig ist (VKND Art. 17). (gesetze.li)
- Änderungen der AGB oder Preislisten, die nicht nur zu deinem Vorteil sind, müssen drei Monate vorher veröffentlicht und dem AK gemeldet werden. Das AK kann rechtswidrigen Bedingungen widersprechen, nicht aber der Höhe der Preise (VKND Art. 15). (gesetze.li)
Amt für Kommunikation (AK)
Die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation in Liechtenstein. Sie beaufsichtigt die Anbieter und ist die offizielle Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Telefon- oder Internetanbietern.
Angebote vergleichen
Einen offiziellen, staatlichen Preisvergleich für Telefon und Internet in Liechtenstein haben wir nicht gefunden.
🪜 Schritt für Schritt
- Die Mitteilung genau lesenNotiere, ab wann die Änderung gilt und bis wann du reagieren kannst. Heb die Nachricht auf.
- Deinen Vertrag prüfenSieh nach, ob die Erhöhung schon im Vertrag vorgesehen ist, zum Beispiel als jährliche Anpassung an die Inflation.
- Entscheiden, ob du bleibstVergleiche Angebote. Wenn du kündigen darfst, kündige schriftlich, bevor die Frist abläuft.
- Beschweren, wenn Regeln nicht eingehalten wurdenWurdest du nicht richtig informiert oder verstößt die Erhöhung gegen deinen Vertrag, beschwer dich zuerst beim Anbieter und dann bei der Schlichtungsstelle.
📇 An wen du dich wenden kannst
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❓ Häufige Fragen
Ist eine Preiserhöhung wegen Inflation erlaubt?
Das kann sein, wenn der Vertrag sie klar vorsieht. Ob du dann kündigen darfst, steht in den Regeln für Liechtenstein auf dieser Seite.
Wie früh muss der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigen?
Anbieter müssen dich meist informieren, bevor die Änderung in Kraft tritt. Wenn die Regeln in Liechtenstein eine Frist vorsehen, steht sie auf dieser Seite.
Was, wenn ich die Frist zum Kündigen verpasst habe?
Dann gilt meist der neue Preis. Kündigen kannst du trotzdem zum Ende der Mindestlaufzeit oder mit der normalen Kündigungsfrist, wenn die Mindestlaufzeit schon vorbei ist.
📎 Quellen
🧭 Stimmt das noch?
Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.
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