Der Makler hat mir eine Gebühr berechnet — ist das erlaubt, und wer prüft das?
In den meisten EU-Ländern darf der Makler, der für den Vermieter arbeitet, dem Mieter keine Provision, Anmeldegebühr oder „Bearbeitungskosten“ berechnen; wo Gebühren noch erlaubt sind, sind sie gedeckelt und müssen vor der Unterschrift offengelegt werden. Eine zu Unrecht gezahlte Gebühr kannst du zurückfordern, meist Jahre rückwirkend. Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) (konsumentenschutz.ch) nimmt Beschwerden über Makler an und kann sie büßen; Mieterinnen- und Mieterverband (mieterverband.ch) hilft beim Rückforderungsschreiben; Schlichtungsbehörde in Mietsachen (ch.ch) entscheidet, wenn der Makler ablehnt.
🗣️ Was du sagst
„Am [Datum] habe ich Ihnen [Betrag] als [Gebührenbezeichnung] für die Anmietung von [Adresse] gezahlt. Nach [Regel] darf ein für den Vermieter tätiger Makler dem Mieter diese Gebühr nicht berechnen. Ich bitte um Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen auf [Konto]. Andernfalls wende ich mich an Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).“
🪜 Schritt für Schritt
- Klären, für wen der Makler tätig warHat der Vermieter den Makler beauftragt, sind die Kosten seine. Inserat und Vertrag sagen das meist.
- Gebühr schriftlich zurückfordernRegel nennen, Frist setzen. Viele Makler zahlen auf den ersten Brief.
- Melden bei Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)Wiederholte Gebühren sind eine Praxis; Behörden büßen Makler und ordnen Rückzahlung an.
- Schlichtungsstelle: Schlichtungsbehörde in MietsachenKleine Beträge, ohne Anwalt, und die Entscheidung bindet einen zugelassenen Makler.
- Kaution und VorauszahlungWo du schon dabei bist: Kaution und Mietvorauszahlung sind ebenfalls gedeckelt, und „Abstandszahlungen“ sind überall illegal.
📇 Alle Kontaktdaten
❓ Häufige Fragen
Der Makler sagt, die Gebühr sei für „Besichtigung“ oder „Prüfung“
Umbenennen ändert nichts daran, wer zahlen muss. Jede Gebühr an den Mieter für Vermittlung oder Abschluss fällt unter das Verbot.
Ich habe unterschrieben, dass ich zahle
Eine Klausel gegen zwingendes Recht ist nichtig. Du kannst trotzdem zurückfordern.
Wie weit zurück kann ich fordern?
Meist die allgemeine Verjährungsfrist — in den meisten Ländern drei bis fünf Jahre. Mieterinnen- und Mieterverband kennt die genaue Regel für die Schweiz.
📎 Quellen
- Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) →
- Mieterinnen- und Mieterverband →
- Schlichtungsbehörde in Mietsachen →
- Mietgericht / Bezirksgericht →
🔎 Häufige Suchanfragen
Erkennst du deine eigene Suche? Die Antwort oben deckt alle diese Varianten ab.
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🧭 Stimmt das noch?
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