Telefon & InternetEN
Telefon & Internet · die Schweiz
Geprüft 2026-10-14

⚖️ Mein Telefon- oder Internetanbieter hilft bei meiner Beschwerde nicht weiter: Wo bekomme ich in der Schweiz kostenlos Hilfe?

Die kurze Antwort

ombudscom ist die offizielle Schlichtungsstelle nach Fernmeldegesetz; Anbieter müssen mitmachen. Reiche das Schlichtungsbegehren online oder per Post ein, wenn deine Beschwerde beim Anbieter gescheitert ist. Die Behandlungsgebühr beträgt CHF 20. Verfahren dauern derzeit bis zu 3 Monate oder länger.

Bringt deine Beschwerde beim Anbieter nichts, kann sich eine unabhängige Stelle den Fall ansehen, für dich meist kostenlos. Normalerweise musst du dich zuerst beim Anbieter beschweren; wie du in der Schweiz einen Antrag stellst, steht unten.

Offizielle Quelle: de.ombudscom.ch · Geprüft 2026-10-14

📜 Die Regeln in der Schweiz

Die Details

  • Der Schlichtungsvorschlag ist nicht verbindlich (Art. 12c FMG). Unterschreiben beide Seiten, wirkt er wie ein privatrechtlicher Vertrag, der vor Gericht durchgesetzt werden kann. Der Gerichtsweg steht dir grundsätzlich offen. (de.ombudscom.ch)
  • Anbieter müssen am Verfahren teilnehmen und die Fragen von ombudscom beantworten (Art. 47 FDV). Wer diese Pflicht missachtet, wird dem BAKOM gemeldet. (de.ombudscom.ch)
  • Schadenersatz kann der Ombudsmann nicht sprechen, aber eine Rückvergütung, eine Gutschrift, die Stornierung einer Rechnung oder den Rückzug einer Betreibung vorschlagen. (de.ombudscom.ch)
  • Das Schlichtungsbegehren stoppt keine anderen Fristen oder Mahnungen. Verlange selbst beim Anbieter einen Mahnstopp für die bestrittene Rechnung oder die Aufhebung einer Sperre während des Verfahrens. (de.ombudscom.ch)
  • Bestreitest du eine Rechnung für andere Leistungen als Fernmeldedienste, darf der Anbieter deswegen weder deinen Anschluss sperren noch den Vertrag vor Beilegung des Streits kündigen (Art. 12bbis FMG). (fedlex.data.admin.ch)

ombudscom – Schlichtungsstelle Telekommunikation

Offizielle Schlichtungsstelle Telekommunikation: vermittelt zwischen dir und deinem Anbieter, wenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat. Behandlungsgebühr für dich: CHF 20. Telefonische Auskunft zum Verfahren werktags 10–13 Uhr.

Offizielle Quelle: de.ombudscom.ch · Geprüft 2026-10-14

Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

Bundesbehörde für Beschwerden zum öffentlichen Fernmelderecht, etwa zu Grundversorgung, Notruf-Leitweglenkung, Mehrwertdiensten, Spam und freier Wahl des Anbieters. Stellt es Verstösse fest, kann es ein Aufsichtsverfahren eröffnen oder zum Beispiel eine Nummer widerrufen.

Offizielle Quelle: bakom.admin.ch · Geprüft 2026-10-14

Kostenlose Schlichtung

ombudscom – Schlichtungsstelle Telekommunikation · Gebühr möglich

Was du zuerst tun solltest: Beschwere dich zuerst bei deinem Anbieter: telefonisch, im Shop oder schriftlich per Brief, E-Mail, Chat oder Formular. Gib ihm Zeit für eine Antwort, in der Regel 7 Tage bei einem Brief und 3 Tage bei E-Mail, Formular oder Chat.

Frist: Der letzte nachweisbare Kontakt mit dem Anbieter in der strittigen Sache darf in der Regel nicht länger als 12 Monate zurückliegen, und kein Gericht oder Schiedsgericht darf sich mit derselben Sache befassen oder befasst haben.

Offizielle Quelle: de.ombudscom.ch · Geprüft 2026-10-14

🪜 Schritt für Schritt

  1. Zuerst beim Anbieter beschwerenSchreib auf, was schiefgelaufen ist, was du forderst und bis wann. Notier dir die Vorgangsnummer deiner Beschwerde.
  2. Auf die Antwort wartenGib dem Anbieter die Zeit, die ihm nach den Regeln zusteht. Heb alle E-Mails, Briefe und Chatverläufe auf.
  3. Antrag bei der Schlichtungsstelle stellenNutze ihr Online-Formular oder ihre Adresse und leg deine Beschwerde und die Antwort des Anbieters bei.
  4. Über das Ergebnis entscheidenPrüf, ob das Ergebnis verbindlich ist. Wenn nicht, kannst du meist trotzdem vor Gericht gehen.

📇 An wen du dich wenden kannst

ombudscom – Schlichtungsstelle TelekommunikationSchlichtet Streitfälle zwischen Kunden und AnbieternWenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat📞 +41 31 310 11 77🔗 de.ombudscom.ch
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)Bundesbehörde für Beschwerden zum öffentlichen Fernmelderecht, etwa zu Grundversorgung, Notruf-Leitweglenkung, Mehrwertdiensten, Spam und freier Wahl des Anbieters. Stellt es Verstösse fest, kann es ein Aufsichtsverfahren eröffnen oder zum Beispiel eine Nummer widerrufen.📞 +41 58 460 55 11🔗 www.bakom.admin.ch
Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)Unabhängige Beratung für VerbraucherFür Beratung, Musterbriefe und eine zweite Meinung🔗 www.konsumentenschutz.ch

❓ Häufige Fragen

Kostet die Schlichtung etwas?

Für Verbraucher ist sie meist kostenlos. Die Details für die Schweiz stehen auf dieser Seite.

Brauche ich einen Anwalt?

Nein. Du kannst den Antrag selbst stellen; das Verfahren ist auf Verbraucher ausgelegt.

Muss der Anbieter bei der Schlichtung mitmachen?

Das hängt von den Regeln in der Schweiz ab. Sieh auf der Seite der Schlichtungsstelle nach, die hier verlinkt ist.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-10-14

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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