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Nichtbeförderung: dieselben Stufen, plus Erstattung oder Beförderung

Wegen Überbuchung abgewiesen? Sie erhalten die Entschädigung nach Art. 7 und eine Wahl nach Art. 8.

RechtsgrundlageEU 261, Art. 4 & 7

Unfreiwillige Nichtbeförderung zahlt dieselben 250 €/400 €/600 € wie eine Annullierung, je nach Entfernung — und kann nicht wegen „außergewöhnlicher Umstände“ gekürzt werden, weil Überbuchung die eigene Entscheidung der Airline ist.

Zusätzlich zum Geld wählen Sie zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung (Art. 8) und erhalten Betreuung (Art. 9). Haben Sie sich freiwillig zurückgestellt, erhalten Sie stattdessen die vereinbarten Gegenleistungen — plus dieselbe Wahl zwischen Erstattung und Beförderung.

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