Beträge

Gepäck: bis zu ~1.500 € (Montreal)

Verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck wird nach dem Übereinkommen von Montreal entschädigt, nicht nach der EU 261.

RechtsgrundlageÜbereinkommen von Montreal, Art. 17, 19, 22

Die Haftung für aufgegebenes Gepäck ist auf 1.288 Sonderziehungsrechte pro Fluggast begrenzt — rund 1.500 €. Sie umfasst Verlust, Beschädigung und Verspätung und richtet sich nach Ihrem tatsächlich nachgewiesenen Schaden bis zu dieser Grenze, nicht nach einem festen Betrag.

Füllen Sie sofort am Flughafen einen PIR aus und melden Sie sich dann schriftlich — typischerweise innerhalb von 7 Tagen bei Beschädigung und 21 Tagen bei Verspätung. Bewahren Sie Belege für notwendige Ersatzkäufe auf.

Betrifft das Ihren Flug?Prüfen Sie in 30 Sekunden Ihren Anspruch — und fordern Sie selbst, kostenlos.
Meinen Flug prüfen

Mehr aus Beträge