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Zugverspätungen: 25 %–50 % des Fahrpreises

EU-Bahnreisende haben ihre eigene Erstattungsstaffel bei langen Verspätungen.

RechtsgrundlageVerordnung (EU) 2021/782, Art. 19

Bei Zügen, die unter die EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr fallen, gibt Ihnen eine lange Verspätung Anspruch auf Erstattung eines Teils des Fahrpreises:

  • 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60–119 Minuten
  • 50 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr

Manche Betreiber bieten großzügigere „Geld-zurück-bei-Verspätung“-Programme. Anders als bei Flügen handelt es sich hier um eine Fahrpreiserstattung, nicht um eine pauschale Geldentschädigung.

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