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Pauschalreisen: Preisminderung + Schadensersatz

Geht eine gebuchte Pauschalreise schief, schuldet der Reiseveranstalter eine Minderung und oft Schadensersatz.

RechtsgrundlagePauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302

Ist ein Teil einer Pauschalreise nicht wie zugesagt, haben Sie Anspruch auf eine Preisminderung für den Zeitraum der Vertragswidrigkeit und auf Schadensersatz für weitere Schäden — einschließlich, gemäß dem Urteil Leitner, entgangener Urlaubsfreude.

Es gibt keine feste Tabelle: Die Minderung richtet sich danach, wie schwer und wie lange das Problem war. Melden Sie Mängel dem Veranstalter umgehend und schriftlich.

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