Beträge
Flugentschädigung: 250 € / 400 € / 600 €
Die drei festen Stufen nach Entfernung — und die einzige zulässige 50-%-Kürzung.
RechtsgrundlageEU 261, Art. 7
- 250 € — Flüge bis 1.500 km
- 400 € — Flüge innerhalb der EU über 1.500 km sowie alle Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € — Flüge über 3.500 km zwischen einem EU- und einem Nicht-EU-Flughafen
Der Betrag gilt pro Fluggast und hängt nicht vom Ticketpreis ab. Die Airline darf ihn nur halbieren, wenn sie Sie anderweitig befördert hat und die Ankunftsverspätung je nach Stufe unter 2, 3 oder 4 Stunden blieb (Art. 7 Abs. 2).
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