Rechtsprechung

Folkerts: maßgeblich ist die Verspätung am Endziel

Warum ein verpasster Anschluss dennoch zahlt, selbst wenn der erste Abschnitt pünktlich abflog.

RechtsgrundlageC-11/11, 26. Februar 2013

Bei einer als eine Reise gebuchten Anschlussverbindung entschied der Gerichtshof, dass die Entschädigung davon abhängt, wie verspätet Sie Ihr Endziel erreichen — nicht davon, ob der erste Flug planmäßig abflog.

Eine kurze Verspätung auf dem ersten Abschnitt, durch die Sie den Anschluss verpassen und 3+ Stunden zu spät ankommen, löst also dennoch eine Entschädigung aus. Zitieren Sie Folkerts, wann immer eine Airline auf einen „pünktlichen“ ersten Abschnitt verweist.

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