Rechtsprechung
Folkerts: maßgeblich ist die Verspätung am Endziel
Warum ein verpasster Anschluss dennoch zahlt, selbst wenn der erste Abschnitt pünktlich abflog.
RechtsgrundlageC-11/11, 26. Februar 2013
Bei einer als eine Reise gebuchten Anschlussverbindung entschied der Gerichtshof, dass die Entschädigung davon abhängt, wie verspätet Sie Ihr Endziel erreichen — nicht davon, ob der erste Flug planmäßig abflog.
Eine kurze Verspätung auf dem ersten Abschnitt, durch die Sie den Anschluss verpassen und 3+ Stunden zu spät ankommen, löst also dennoch eine Entschädigung aus. Zitieren Sie Folkerts, wann immer eine Airline auf einen „pünktlichen“ ersten Abschnitt verweist.
Betrifft das Ihren Flug?Prüfen Sie in 30 Sekunden Ihren Anspruch — und fordern Sie selbst, kostenlos.
Meinen Flug prüfen