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Sturgeon: eine lange Verspätung zahlt wie eine Annullierung

Das Urteil, das Verspätungen in die EU 261 holte und die Drei-Stunden-Grenze setzte.

RechtsgrundlageVerbundene Rechtssachen C-402/07 & C-432/07, 19. November 2009

Die EU 261 nennt Entschädigung bei Annullierung und Nichtbeförderung, nicht aber bei Verspätung. Im Urteil Sturgeon entschied der Gerichtshof, dass Fluggäste, die drei Stunden oder mehr verspätet ankommen, denselben Schaden erleiden wie Fluggäste eines annullierten Fluges — und daher dieselbe Entschädigung nach Art. 7 erhalten.

Es ist die Grundlage jedes Verspätungsanspruchs. Die Grenze bemisst sich nach der Ankunftszeit am Endziel, nicht nach dem Abflug.

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