Was nun?
Ihnen wurde die Beförderung verweigert (Überbuchung)
Wegen Überbuchung aus dem Flug genommen? Verzichten Sie nicht zu billig — wissen Sie, was Ihnen zusteht.
RechtsgrundlageEU 261, Art. 4
Ist der Flug überbucht, fragt die Airline zuerst nach Freiwilligen. Werden Sie unfreiwillig abgewiesen, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung zu (250 €/400 €/600 €), Erstattung oder anderweitige Beförderung sowie Betreuung — und das kann nicht wegen „außergewöhnlicher Umstände“ gekürzt werden.
Lassen Sie sich die Nichtbeförderung schriftlich bestätigen und geben Sie Ihre Rechte nicht für einen geringwertigen Gutschein auf.
Betrifft das Ihren Flug?Prüfen Sie in 30 Sekunden Ihren Anspruch — und fordern Sie selbst, kostenlos.
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