Was nun?
Ihr Gepäck ist verloren, verspätet oder beschädigt
Die ersten 20 Minuten am Flughafen entscheiden über Ihren Gepäckanspruch.
RechtsgrundlageÜbereinkommen von Montreal, Art. 17, 19
Füllen Sie am Gepäckschalter einen PIR (Property Irregularity Report) aus, bevor Sie den Flughafen verlassen, und bewahren Sie die Vorgangsnummer auf. Dies ist ein Anspruch nach dem Übereinkommen von Montreal, nicht nach der EU 261.
Melden Sie sich schriftlich innerhalb der Fristen — in der Regel 7 Tage bei Beschädigung, 21 Tage bei Verspätung — und bewahren Sie Belege für notwendige Käufe auf. Die Haftung ist auf etwa 1.500 € begrenzt.
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