Mein Telefon- oder Internetanbieter hilft bei meiner Beschwerde nicht weiter: Wo bekomme ich in Österreich kostenlos Hilfe?
Die Schlichtungsstelle der RTR klärt Streitfälle mit Telefon-, Internet- und Kabelanbietern kostenlos. Beschwer dich zuerst schriftlich beim Anbieter; bist du mit der Antwort nicht einverstanden oder kommt binnen vier Wochen keine, stell den Antrag innerhalb eines Jahres ab deiner Beschwerde.
Bringt deine Beschwerde beim Anbieter nichts, kann sich eine unabhängige Stelle den Fall ansehen, für dich meist kostenlos. Normalerweise musst du dich zuerst beim Anbieter beschweren; wie du in Österreich einen Antrag stellst, steht unten.
📜 Die Regeln in Österreich
Die Details
- Stell den Antrag mit dem Online-Verfahrensformular, füll es vollständig aus und schlag eine sinnvolle Lösung vor. Eigene Kosten wie Porto oder Anwalt trägst du selbst. (rtr.at)
- Erheb gegen eine falsche Rechnung binnen drei Monaten ab Erhalt schriftlich Einspruch: Der Anbieter muss sie dann prüfen (§ 145 TKG 2021). Danach wird deine Beweislage schlechter, ein Verfahren kann aber noch möglich sein. (rtr.at)
- Hast du dich beschwert und das vollständige Formular eingebracht, kann die RTR bestätigen, dass der strittige Betrag vorerst nicht fällig ist. Den unstrittigen Teil zahlst du, und der Anbieter darf den Durchschnitt der letzten drei Rechnungen verlangen. (rtr.at)
- Bei einem Streitwert unter 20 Euro ist ein Verfahren meist nicht möglich; zwischen 20 und 150 Euro kann es nach einem Einigungsversuch enden. (rtr.at)
- Das Ergebnis bekommst du grundsätzlich binnen 90 Tagen nach Eingang der vollständigen Beschwerde. Ein Lösungsvorschlag wird nur verbindlich, wenn du und der Anbieter zustimmen; der Weg zu Gericht bleibt dir offen. (rtr.at)
RTR-GmbH – Schlichtungsstelle für Kommunikationsdienste
Kostenlose Schlichtung mit Telefon-, Internet- und TV-Anbietern, wenn deine schriftliche Beschwerde beim Anbieter erfolglos war.
Kostenlose Schlichtung
RTR-GmbH – Schlichtungsstelle für Kommunikationsdienste · kostenlos
Was du zuerst tun solltest: Beschwer dich zuerst schriftlich beim Anbieter (Brief, E-Mail, Webformular oder Chat; ein Anruf reicht nicht). Den Antrag kannst du stellen, wenn du mit der schriftlichen Antwort nicht einverstanden bist oder seit mehr als vier Wochen auf eine Antwort wartest.
Frist: Den Schlichtungsantrag musst du binnen eines Jahres ab deiner Beschwerde beim Anbieter einbringen.
🪜 Schritt für Schritt
- Zuerst beim Anbieter beschwerenSchreib auf, was schiefgelaufen ist, was du forderst und bis wann. Notier dir die Vorgangsnummer deiner Beschwerde.
- Auf die Antwort wartenGib dem Anbieter die Zeit, die ihm nach den Regeln zusteht. Heb alle E-Mails, Briefe und Chatverläufe auf.
- Antrag bei der Schlichtungsstelle stellenNutze ihr Online-Formular oder ihre Adresse und leg deine Beschwerde und die Antwort des Anbieters bei.
- Über das Ergebnis entscheidenPrüf, ob das Ergebnis verbindlich ist. Wenn nicht, kannst du meist trotzdem vor Gericht gehen.
📇 An wen du dich wenden kannst
❓ Häufige Fragen
Kostet die Schlichtung etwas?
Für Verbraucher ist sie meist kostenlos. Die Details für Österreich stehen auf dieser Seite.
Brauche ich einen Anwalt?
Nein. Du kannst den Antrag selbst stellen; das Verfahren ist auf Verbraucher ausgelegt.
Muss der Anbieter bei der Schlichtung mitmachen?
Das hängt von den Regeln in Österreich ab. Sieh auf der Seite der Schlichtungsstelle nach, die hier verlinkt ist.
📎 Quellen
🧭 Stimmt das noch?
Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.
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