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Abos & Verträge · Österreich
Geprüft 2026-09-30

📶 Wie kündige ich meinen Handy- oder Internetvertrag? Was gilt für Österreich?

Kurze Antwort

Die erste Mindestlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Ist sie vorbei und läuft der Vertrag weiter, kannst du mit kurzer Frist kündigen. Ändert der Anbieter den Preis oder die Bedingungen, kannst du in der Regel ohne Gebühr kündigen.

⏱ FristNach der Mindestlaufzeit: die kurze Kündigungsfrist aus den Regeln unten. Nach einer Vertragsänderung: innerhalb der Frist in der Mitteilung des Anbieters handeln.

📜 Deine Rechte

EUDie EU-Regel

Das EU-Verbraucherrecht gilt in jedem EU-Land. Jedes Land übernimmt es in sein eigenes Recht — die nationale Regel steht unten.

  • Die erste Mindestvertragslaufzeit eines Verbrauchervertrags beträgt höchstens 24 Monate; die Länder dürfen eine kürzere Höchstdauer festlegen (Art. 105 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2018/1972).
  • Verlängert sich der Vertrag nach dieser Laufzeit automatisch, kannst du ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen und zahlst nur für den Dienst während der Kündigungsfrist (Art. 105 Abs. 3).
  • Vor einer automatischen Verlängerung muss dich der Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der Mindestlaufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und seine besten Tarife informieren (Art. 105 Abs. 3).
  • Ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen, kannst du den Vertrag ohne weitere Kosten kündigen, außer die Änderung ist ausschließlich zu deinem Vorteil, rein administrativ ohne negative Auswirkungen oder gesetzlich vorgeschrieben (Art. 105 Abs. 4).
  • Der Anbieter muss dich mindestens einen Monat im Voraus über eine solche Änderung informieren; du kannst den Vertrag innerhalb eines Monats nach dieser Mitteilung kündigen (die Länder dürfen dies auf drei Monate verlängern) (Art. 105 Abs. 4).
Offizielle Quelle: publications.europa.eu · Geprüft 2026-09-30

Die Regeln für Österreich

Handy- und Internetverträge dürfen höchstens 24 Monate Mindestvertragsdauer haben; der Anbieter muss dir auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Kündigen kannst du mit einem Monat Frist; eine vereinbarte Mindestvertragsdauer bleibt aber aufrecht.

  • Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen von AGB oder Entgelten muss dir der Anbieter mindestens drei Monate vorher mitteilen; bis dahin kannst du kostenlos kündigen. Rein administrative oder gesetzlich zwingende Änderungen geben dieses Recht nicht (§ 135 Abs. 8–9 TKG 2021). (ris.bka.gv.at)
  • Vor Ende der Mindestvertragsdauer oder einer automatischen Verlängerung muss dich der Anbieter rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der Bindung und die Kündigungsmöglichkeiten informieren (§ 135 Abs. 6 TKG 2021). (ris.bka.gv.at)
Gesetz: § 135 TKG 2021
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

🪜 Schritt für Schritt

  1. Daten prüfenVertragsbeginn, Mindestlaufzeit und ob der Vertrag jetzt automatisch weiterläuft.
  2. Preis oder Bedingungen geändert?Heb die Mitteilung des Anbieters auf: Mit ihr beginnt deine Frist für die gebührenfreie Kündigung.
  3. Kündigung abschickenNutze den Brief unten, mit deiner Kundennummer und deiner Rufnummer oder Anschlusskennung.
  4. Anbieter wechseln?Der neue Anbieter kann die Rufnummernmitnahme und den Wechsel organisieren; der alte darf dafür keine Gebühr verlangen.
  5. Streit um Rechnung oder Gebühr?Die Schlichtungsstelle für Telekommunikation unter „Wenn der Händler nicht antwortet“.

✉️ Dein Brief

Information, keine Rechtsberatung. FFCheck ist unabhängig und mit keiner Behörde, keinem Gericht und keinem Unternehmen verbunden. Der Brief ist eine Vorlage mit deinen Angaben: Du prüfst ihn und verschickst ihn selbst.

Trag deine Angaben ein. Der Brief erscheint auf dieser Seite: kopier ihn in eine E-Mail oder ins Kontaktformular des Händlers oder druck ihn aus. Nichts von dem, was du eingibst, wird gespeichert.

Name des Shops oder Unternehmens
Warum du kündigst Pflichtfeld
Dein vollständiger Name
Optional, aber für einen Brief per Post nötig.
Sprache des Briefs

🧭 Wenn der Händler nicht antwortet

Lass dem Händler die Frist aus deinem Brief. Danach in dieser Reihenfolge:

Eine Schlichtungsstelle (außergerichtliche Streitbeilegung) kann den Streit beilegen. Der Händler muss dir sagen, welche Schlichtungsstelle zuständig ist (auf seiner Website, in den AGB oder in seiner Antwort).

RTR – Schlichtungsstelle für KommunikationsdiensteKostenlose Schlichtung mit Telefon- und Internetanbietern nach schriftlicher Beschwerde beim Anbieter.🔗 rtr.at
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)Telekom-Regulierungsbehörde mit Konsumentenservice, Beschwerde- und Schlichtungsstellen.🔗 rtr.at

Händler in einem anderen EU-Land? Das Europäische Verbraucherzentrum hilft kostenlos.

Europäisches Verbraucherzentrum ÖsterreichKostenlose Hilfe bei Streit mit Firmen aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder Großbritannien.🔗 europakonsument.at
Mahnverfahren (Bezirksgericht)Gerichtlicher Zahlungsbefehl ohne Verhandlung für Geldforderungen bis 75.000 Euro.🔗 oesterreich.gv.at

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 €, ein schriftliches Verfahren ohne Anwalt. e-justice.europa.eu

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Nutze stattdessen die Stellen auf dieser Seite.

📇 Alle zuständigen Stellen für Österreich →

❓ Häufige Fragen

Darf der Anbieter die restliche Laufzeit berechnen, wenn ich nach einer Preiserhöhung kündige?

Nicht, wenn dir das Gesetz wegen einer Vertragsänderung das Recht gibt, ohne weitere Kosten zu kündigen (siehe die Regeln unten). Ein vergünstigtes Handy, das du noch abbezahlst, musst du unter Umständen weiter bezahlen.

Was zählt als Vertragsänderung?

Eine Preiserhöhung, weniger Leistungen oder eine geringere Geschwindigkeit sind Änderungen. Eine Änderung, die nur zu deinem Vorteil ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht.

Kann ich einen online abgeschlossenen neuen Vertrag widerrufen?

Ja, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss, ohne Begründung.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-09-30

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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