Wie kündige ich meinen Handy- oder Internetvertrag? Was gilt für Österreich?
Die erste Mindestlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Ist sie vorbei und läuft der Vertrag weiter, kannst du mit kurzer Frist kündigen. Ändert der Anbieter den Preis oder die Bedingungen, kannst du in der Regel ohne Gebühr kündigen.
📜 Deine Rechte
EUDie EU-Regel
Das EU-Verbraucherrecht gilt in jedem EU-Land. Jedes Land übernimmt es in sein eigenes Recht — die nationale Regel steht unten.
- Die erste Mindestvertragslaufzeit eines Verbrauchervertrags beträgt höchstens 24 Monate; die Länder dürfen eine kürzere Höchstdauer festlegen (Art. 105 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2018/1972).
- Verlängert sich der Vertrag nach dieser Laufzeit automatisch, kannst du ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen und zahlst nur für den Dienst während der Kündigungsfrist (Art. 105 Abs. 3).
- Vor einer automatischen Verlängerung muss dich der Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der Mindestlaufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und seine besten Tarife informieren (Art. 105 Abs. 3).
- Ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen, kannst du den Vertrag ohne weitere Kosten kündigen, außer die Änderung ist ausschließlich zu deinem Vorteil, rein administrativ ohne negative Auswirkungen oder gesetzlich vorgeschrieben (Art. 105 Abs. 4).
- Der Anbieter muss dich mindestens einen Monat im Voraus über eine solche Änderung informieren; du kannst den Vertrag innerhalb eines Monats nach dieser Mitteilung kündigen (die Länder dürfen dies auf drei Monate verlängern) (Art. 105 Abs. 4).
Die Regeln für Österreich
Handy- und Internetverträge dürfen höchstens 24 Monate Mindestvertragsdauer haben; der Anbieter muss dir auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Kündigen kannst du mit einem Monat Frist; eine vereinbarte Mindestvertragsdauer bleibt aber aufrecht.
- Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen von AGB oder Entgelten muss dir der Anbieter mindestens drei Monate vorher mitteilen; bis dahin kannst du kostenlos kündigen. Rein administrative oder gesetzlich zwingende Änderungen geben dieses Recht nicht (§ 135 Abs. 8–9 TKG 2021). (ris.bka.gv.at)
- Vor Ende der Mindestvertragsdauer oder einer automatischen Verlängerung muss dich der Anbieter rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der Bindung und die Kündigungsmöglichkeiten informieren (§ 135 Abs. 6 TKG 2021). (ris.bka.gv.at)
🪜 Schritt für Schritt
- Daten prüfenVertragsbeginn, Mindestlaufzeit und ob der Vertrag jetzt automatisch weiterläuft.
- Preis oder Bedingungen geändert?Heb die Mitteilung des Anbieters auf: Mit ihr beginnt deine Frist für die gebührenfreie Kündigung.
- Kündigung abschickenNutze den Brief unten, mit deiner Kundennummer und deiner Rufnummer oder Anschlusskennung.
- Anbieter wechseln?Der neue Anbieter kann die Rufnummernmitnahme und den Wechsel organisieren; der alte darf dafür keine Gebühr verlangen.
- Streit um Rechnung oder Gebühr?Die Schlichtungsstelle für Telekommunikation unter „Wenn der Händler nicht antwortet“.
✉️ Dein Brief
Trag deine Angaben ein. Der Brief erscheint auf dieser Seite: kopier ihn in eine E-Mail oder ins Kontaktformular des Händlers oder druck ihn aus. Nichts von dem, was du eingibst, wird gespeichert.
🧭 Wenn der Händler nicht antwortet
Lass dem Händler die Frist aus deinem Brief. Danach in dieser Reihenfolge:
Eine Schlichtungsstelle (außergerichtliche Streitbeilegung) kann den Streit beilegen. Der Händler muss dir sagen, welche Schlichtungsstelle zuständig ist (auf seiner Website, in den AGB oder in seiner Antwort).
Händler in einem anderen EU-Land? Das Europäische Verbraucherzentrum hilft kostenlos.
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 €, ein schriftliches Verfahren ohne Anwalt. e-justice.europa.eu
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Nutze stattdessen die Stellen auf dieser Seite.
❓ Häufige Fragen
Darf der Anbieter die restliche Laufzeit berechnen, wenn ich nach einer Preiserhöhung kündige?
Nicht, wenn dir das Gesetz wegen einer Vertragsänderung das Recht gibt, ohne weitere Kosten zu kündigen (siehe die Regeln unten). Ein vergünstigtes Handy, das du noch abbezahlst, musst du unter Umständen weiter bezahlen.
Was zählt als Vertragsänderung?
Eine Preiserhöhung, weniger Leistungen oder eine geringere Geschwindigkeit sind Änderungen. Eine Änderung, die nur zu deinem Vorteil ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht.
Kann ich einen online abgeschlossenen neuen Vertrag widerrufen?
Ja, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss, ohne Begründung.
📎 Quellen
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