Mein Handy- oder Internetvertrag wird teurer: Kann ich in Österreich kündigen?
Änderungen bei Preisen oder AGB, die nicht nur zu deinem Vorteil sind, muss dir der Anbieter mindestens drei Monate vorher auf einem dauerhaften Datenträger mitteilen. Bis die Änderung gilt, kannst du kostenlos kündigen (§ 135 Abs. 8 TKG 2021).
Ändert dein Anbieter während der Vertragslaufzeit den Preis oder die Bedingungen, darfst du eventuell ohne Gebühr kündigen. Das hängt davon ab, was dein Vertrag bereits zu Preisänderungen regelt, und von den Regeln in Österreich.
📜 Die Regeln in Österreich
Im Vertrag vorgesehene Preiserhöhungen
Erhöhungen aufgrund einer objektiven Indexanpassungsklausel (meist an den Verbraucherpreisindex gebunden) sind zulässig und geben kein Kündigungsrecht, sofern die Klausel im ursprünglichen Vertrag vereinbart war.
Die Details
- Rein administrative Änderungen oder solche, die eine Gesetzesänderung unmittelbar erzwingt, geben dir dieses kostenlose Kündigungsrecht nicht (§ 135 Abs. 9 TKG 2021). (ris.bka.gv.at)
- Preisanpassungen aufgrund einer objektiven Indexanpassungsklausel sind zulässig und geben kein Kündigungsrecht – aber nur, wenn die Klausel schon im ursprünglichen Vertrag vereinbart war. Meist ist das der Verbraucherpreisindex. (rtr.at)
- Kündigst du wegen einer solchen Änderung vorzeitig, darf der Anbieter nur dann eine Abschlagszahlung verlangen, wenn du ein überlassenes Endgerät behältst (§ 135 Abs. 12 TKG 2021). (ris.bka.gv.at)
RTR-GmbH – Schlichtungsstelle für Kommunikationsdienste
Kostenlose Schlichtung mit Telefon-, Internet- und TV-Anbietern, wenn deine schriftliche Beschwerde beim Anbieter erfolglos war.
Angebote vergleichen
Einen offiziellen, staatlichen Preisvergleich für Telefon und Internet in Österreich haben wir nicht gefunden.
🪜 Schritt für Schritt
- Die Mitteilung genau lesenNotiere, ab wann die Änderung gilt und bis wann du reagieren kannst. Heb die Nachricht auf.
- Deinen Vertrag prüfenSieh nach, ob die Erhöhung schon im Vertrag vorgesehen ist, zum Beispiel als jährliche Anpassung an die Inflation.
- Entscheiden, ob du bleibstVergleiche Angebote. Wenn du kündigen darfst, kündige schriftlich, bevor die Frist abläuft.
- Beschweren, wenn Regeln nicht eingehalten wurdenWurdest du nicht richtig informiert oder verstößt die Erhöhung gegen deinen Vertrag, beschwer dich zuerst beim Anbieter und dann bei der Schlichtungsstelle.
📇 An wen du dich wenden kannst
Diese Seite sponsern → Ein gekennzeichneter Block, 100 € pro Monat. Gründungspreis 75 € bis zum 31. Januar 2027.
❓ Häufige Fragen
Ist eine Preiserhöhung wegen Inflation erlaubt?
Das kann sein, wenn der Vertrag sie klar vorsieht. Ob du dann kündigen darfst, steht in den Regeln für Österreich auf dieser Seite.
Wie früh muss der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigen?
Anbieter müssen dich meist informieren, bevor die Änderung in Kraft tritt. Wenn die Regeln in Österreich eine Frist vorsehen, steht sie auf dieser Seite.
Was, wenn ich die Frist zum Kündigen verpasst habe?
Dann gilt meist der neue Preis. Kündigen kannst du trotzdem zum Ende der Mindestlaufzeit oder mit der normalen Kündigungsfrist, wenn die Mindestlaufzeit schon vorbei ist.
📎 Quellen
🧭 Stimmt das noch?
Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.
⚠️ Leser melden, dass sich hier etwas geändert haben könnte — wir prüfen das.
✅ Danke — so bleibt die Seite für alle aktuell.