Gibt es in Österreich einen Sozialtarif oder günstiges Telefon und Internet für Menschen mit geringem Einkommen?
Bist du volljährig, beziehst etwa Pension, Arbeitslosengeld, Pflegegeld oder Sozialhilfe, und liegt dein Haushalts-Nettoeinkommen höchstens 12 % über dem Ausgleichszulagen-Richtsatz, kannst du eine monatliche Gutschrift auf deine Telefonrechnung bekommen.
Manche Länder haben einen Sozialtarif oder andere Unterstützung, damit sich auch Menschen mit wenig Geld einen Telefon- und Internetanschluss leisten können, und viele garantieren einen Grundanschluss. Was es in Österreich gibt, steht unten.
📜 Die Regeln in Österreich
Die Regelung
Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Fernsprechentgeltzuschuss)
Wer Anspruch hat
Volljährige, deren Haushalts-Nettoeinkommen höchstens 12 % über dem Ausgleichszulagen-Richtsatz liegt und die etwa Pension, Arbeitslosengeld, Pflegegeld, Studienbeihilfe oder Sozialhilfe beziehen, Lehrlinge oder gehörlos bzw. schwer hörbehindert sind.
Die Details
- Der Zuschuss wird nicht ausbezahlt, sondern als Gutschrift auf der Telefonrechnung angerechnet oder als Sozialtarif berücksichtigt. Er gilt nur für private Festnetz- oder Handyanschlüsse, einer pro Haushalt. (obs.at)
- Der Zuschuss beträgt 10 Euro im Monat; das legt die Fernsprechentgeltzuschussverordnung fest (FEZVO § 1). (ris.bka.gv.at)
- Den Antrag stellst du bei der OBS mit dem Kombi-Antrag, mit Nachweis der Anspruchsgrundlage und der Einkommen aller Haushaltsmitglieder; gib einen teilnehmenden Anbieter an. Leite den Bescheid rasch an deinen Anbieter weiter. (obs.at)
- Auch Bezieher von Studienbeihilfe, Lehrlinge sowie gehörlose oder schwer hörbehinderte Menschen können Anspruch haben, mit derselben Einkommensgrenze. Der Zuschuss gilt höchstens fünf Jahre; gegen Bescheide der OBS ist Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht möglich (FeZG §§ 3, 5, 9). (ris.bka.gv.at)
- Der Universaldienst gibt dir das Recht auf Internet mit angemessener Bandbreite und Telefonie an deinem festen Standort zu erschwinglichen Preisen, fest oder mobil. Bietet dir das kein Anbieter, wende dich zuerst an die RTR-Schlichtungsstelle. (rtr.at)
ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
Entscheidet über Anträge auf die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt.
RTR-GmbH – Schlichtungsstelle für Kommunikationsdienste
Kostenlose Schlichtung mit Telefon-, Internet- und TV-Anbietern, wenn deine schriftliche Beschwerde beim Anbieter erfolglos war.
🪜 Schritt für Schritt
- Nachsehen, was es gibtWelche Angebote und Rechte es in Österreich gibt und wer sie bekommt, steht auf dieser Seite.
- Prüfen, ob du Anspruch hastUnterstützung ist oft an Sozialleistungen, Alter, Behinderung oder Einkommen geknüpft. Halte Nachweise bereit.
- Antrag stellen oder Anbieter fragenManche Angebote musst du beantragen, andere bekommst du direkt über die Anbieter.
- Nach günstigeren Tarifen suchenBasistarife, Prepaid-Karten und mobiles Internet können weniger kosten als ein Komplettpaket.
📇 An wen du dich wenden kannst
❓ Häufige Fragen
Gibt es ein Recht auf einen einfachen Internetanschluss?
Viele Länder garantieren einen Grundanschluss zu einem bezahlbaren Preis. Die Regel für Österreich, falls es eine gibt, steht auf dieser Seite.
Muss ich einen Antrag stellen?
Meist ja. Die Details für Österreich stehen auf dieser Seite.
Bekomme ich Hilfe, wenn ich bei meinem Anbieter Schulden habe?
Frag den Anbieter nach einer Ratenzahlung und wende dich an eine kostenlose Schuldnerberatung, bevor dein Anschluss gesperrt wird.
📎 Quellen
🧭 Stimmt das noch?
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