Wie lange darf ein Handy- oder Internetvertrag in Österreich laufen, und wie kündige ich ihn?
Eine Mindestvertragsdauer darf höchstens 24 Monate betragen, und der Anbieter muss dir jeden Dienst auch mit höchstens zwölf Monaten Bindung anbieten. Kündigen kannst du mit einem Monat Frist; eine vereinbarte Mindestvertragsdauer gilt aber weiter (§ 135 TKG 2021).
Telefon- und Internetverträge beginnen oft mit einer Mindestlaufzeit und laufen danach weiter. Wie lange diese erste Laufzeit dauern darf und mit welcher Frist du danach kündigen kannst, hängt von den Regeln in Österreich ab.
📜 Die Regeln in Österreich
Die Details
- Vor Ende der Mindestvertragsdauer oder einer automatischen Verlängerung muss dich der Anbieter rechtzeitig vor dem letzten Kündigungstag auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Bei automatischer Verlängerung nennt er dir mindestens jährlich deinen besten Tarif (§ 135 Abs. 6–7 TKG 2021). (ris.bka.gv.at)
- Laut RTR sind 24 Monate nur zulässig, wenn du dafür eine Gegenleistung bekommst, etwa ein vergünstigtes Endgerät oder den Erlass von Aktivierungs- oder Herstellungsentgelt. (rtr.at)
- Darfst du aus einem gesetzlichen Grund vorzeitig kündigen, darf der Anbieter nur dann eine Abschlagszahlung verlangen, wenn du ein überlassenes Endgerät behältst; die Beträge müssen als Tabelle im Vertrag stehen (§ 135 Abs. 12–13 TKG 2021). (ris.bka.gv.at)
- Ein eigener Ratenzahlungsvertrag nur für die Herstellung des physischen Anschlusses, etwa Glasfaser, darf länger laufen; Router oder Modems dürfen darin nicht enthalten sein (§ 135 Abs. 3 TKG 2021). (ris.bka.gv.at)
- Spätestens nach der Abschlagszahlung muss der Anbieter alle Einschränkungen für die Nutzung des Geräts in anderen Netzen kostenlos aufheben (§ 135 Abs. 13 TKG 2021). (ris.bka.gv.at)
RTR-GmbH – Schlichtungsstelle für Kommunikationsdienste
Kostenlose Schlichtung mit Telefon-, Internet- und TV-Anbietern, wenn deine schriftliche Beschwerde beim Anbieter erfolglos war.
🪜 Schritt für Schritt
- Beginn und Laufzeit nachsehenIn deiner Vertragszusammenfassung oder deinem Kundenkonto siehst du, wann die Mindestlaufzeit endet oder ob sie schon vorbei ist.
- Kündigungsfrist prüfenNach der Mindestlaufzeit ist die Kündigungsfrist oft kurz. Die Regel für Österreich steht auf dieser Seite.
- Nachweisbar kündigenNutze die Online-Kündigung des Anbieters, eine E-Mail oder einen Brief und heb die Kündigungsbestätigung mit dem Enddatum auf.
- Geräte zurückgeben und letzte Rechnung prüfenSchick gemietete Geräte zurück, wenn du dazu aufgefordert wirst, und achte darauf, dass dir nach dem Vertragsende nichts mehr berechnet wird.
📇 An wen du dich wenden kannst
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❓ Häufige Fragen
Kann ich vor Ende der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag aussteigen?
Meist nur, wenn du eine Gebühr oder die restlichen Monatsgebühren zahlst. In manchen Fällen, etwa wenn sich deine Vertragsbedingungen ändern, darfst du auch früher aussteigen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Viele Verträge laufen nach der Mindestlaufzeit weiter. Ob der Anbieter dich vorher daran erinnern muss und wie du dann kündigen kannst, steht in den Regeln für Österreich auf dieser Seite.
Was ist mit einem Handy, das ich mit dem Vertrag gekauft habe?
Für ein Handy oder andere Geräte aus dem Vertrag zahlst du eventuell eigene Raten. Prüf, ob sie weiterlaufen, wenn du den Vertrag kündigst.
📎 Quellen
🧭 Stimmt das noch?
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