Telefon & InternetEN
Telefon & Internet · die Schweiz
Geprüft 2026-10-14

📦 Ich ziehe um: Was passiert mit meinem Internetvertrag in der Schweiz?

Die kurze Antwort

Ein Umzug gibt dir im Fernmelderecht kein besonderes Kündigungsrecht; massgebend sind Vertrag und AGB. In einem veröffentlichten Fall verneinte der Ombudsmann eine kostenlose vorzeitige Kündigung, weil der Umzug nicht zwingend war, schlug aber eine Einigung vor.

Ziehst du um, kann dein Anbieter den Vertrag eventuell an der neuen Adresse weiterführen. Bietet er dort nicht dieselbe Leistung an, darfst du den Vertrag unter Umständen kündigen. Die Regeln für die Schweiz stehen unten.

Offizielle Quelle: cas.ombudscom.ch · Geprüft 2026-10-14

📜 Die Regeln in der Schweiz

Die Details

  • Deine Festnetznummer kannst du beim Zügeln schweizweit behalten, wenn dein Anbieter das unterstützt; das ist freiwillig und kann eine Gebühr kosten. Sonst kannst du die Nummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen. (bakom.admin.ch)
  • Ziehst du an einen abgelegenen Ort? Die Grundversorgungskonzessionärin entscheidet innert 45 Tagen nach deinem Gesuch, ob sie einen Anschluss bereitstellt, und muss ihn innert 12 Monaten nach Vertragsunterzeichnung liefern, ohne Tiefbauarbeiten innert 6 Monaten (Art. 20 FDV). (fedlex.data.admin.ch)

ombudscom – Schlichtungsstelle Telekommunikation

Offizielle Schlichtungsstelle Telekommunikation: vermittelt zwischen dir und deinem Anbieter, wenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat. Behandlungsgebühr für dich: CHF 20. Telefonische Auskunft zum Verfahren werktags 10–13 Uhr.

Offizielle Quelle: de.ombudscom.ch · Geprüft 2026-10-14

🪜 Schritt für Schritt

  1. Den Anbieter früh informierenNenne dein Umzugsdatum und die neue Adresse und frag, ob er dort dieselbe Leistung anbieten kann.
  2. Prüfen, was sich ändertFrag, ob mit dem Umzug eine neue Mindestlaufzeit beginnt, ob er etwas kostet und ob sich Geschwindigkeit oder Preis ändern.
  3. Den Anschluss rechtzeitig beauftragenKümmere dich früh um den Anschluss in der neuen Wohnung, vor allem, wenn ein Techniker kommen muss.
  4. Wenn nötig kündigenGibt es den Dienst an der neuen Adresse nicht, kündige schriftlich nach den Regeln für die Schweiz.

📇 An wen du dich wenden kannst

ombudscom – Schlichtungsstelle TelekommunikationOffizielle Schlichtungsstelle Telekommunikation: vermittelt zwischen dir und deinem Anbieter, wenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat. Behandlungsgebühr für dich: CHF 20. Telefonische Auskunft zum Verfahren werktags 10–13 Uhr.📞 +41 31 310 11 77🔗 de.ombudscom.ch
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)Beaufsichtigt Telefon- und Internetanbieter und erklärt deine RechteFür Informationen und um einen Anbieter zu melden, der gegen die Regeln verstößt📞 +41 58 460 55 11🔗 www.bakom.admin.ch
Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)Unabhängige Beratung für VerbraucherFür Beratung, Musterbriefe und eine zweite Meinung🔗 www.konsumentenschutz.ch

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❓ Häufige Fragen

Beginnt nach einem Umzug eine neue Mindestlaufzeit?

Frag den Anbieter schriftlich, bevor du etwas Neuem zustimmst, und sieh dir die Regeln für die Schweiz auf dieser Seite an.

Was, wenn die neue Wohnung noch keinen Anschluss hat?

Frag den Anbieter nach dem frühestmöglichen Termin. Ein mobiler Internettarif kann die Zeit überbrücken.

Ich ziehe ins Ausland. Kann ich den Vertrag kündigen?

Frag den Anbieter und sieh in deinen Vertrag und in die Regeln für die Schweiz. Heb einen Nachweis über deinen Umzug auf.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-10-14

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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